(openPR) Die Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken wird in den letzten Jahren auf Betreiben der Unterhaltungsindustrie mehr und mehr kriminalisiert - vor allem beim Kunden. Die gewerbsmäßige Vervielfältigung von solchen Werken zu kommerziellen Zwecken ohne Genehmigung des Urhebers wird von Vertretern dieser Industrie oft und gerne als „Raubkopieren“ verteufelt, auch wenn das unrechtmäßige Kopieren nichts mit Raub zu tun hat. Darüber hinaus versuchen Lobbyisten der Unterhaltungsindustrie für solche Taten ein möglichst hohes Strafmaß („bis zu 5 Jahren“) zu erlangen, indem Gesetzgebungsverfahren massiv beeinflusst werden. Auch die bisher rechtmäßigen Kopiervorgänge (z. B. für private Zwecke oder als Backup) werden verstärkt in die Nähe von Straftaten gerückt.
Ein besonders schwerer Fall von Urheberrechtsverletzung ist erst vor kurzem bekannt geworden. Hierbei wurden - mit der Absicht Geld zu verdienen - rechtswidrig kopierte Musikstücke professionell über das Internet vertrieben. Was in diesem Fall allerdings merkwürdig anmutet ist die Tatsache, dass die übliche Hetzkampagne der Unterhaltungsindustrie und ihrer Lobbyverbände ausblieb. Der Grund für diese Stillhaltetaktik: Der Täter ist diesmal die Musikfirma EMI und Raubkopierer sind immer die Anderen!
EMI hat offenbar jahrelang Musik der Gruppe „King Crimson“ online verkauft, ohne dazu jemals berechtigt gewesen zu sein. Darüber hinaus hat EMI nach Ablauf ihres Vertrages mit „King Crimson“ wohl auch weiterhin CDs der Band vertrieben. Robert Fripp, Gründungsmitglied und einziges dauerhaftes Mitglied von „King Crimson“, prangert daher auch primär die Heuchelei innerhalb der Musikindustrie bezüglich der Urheberrechte an. Während Kinder und Familien gerne mit astronomisch teuren Verfahren überzogen werden, um sie vor die Wahl zwischen Ruin und Abgabe einer Unterlassungserklärung zu stellen, werden die eigenen Verstöße offensichtlich mit einem anderen Maß gemessen. Eventuell wäre es recht heilsam, wenn führende Mitarbeiter der EMI wegen fortgesetzten, schweren Verstößen gegen das Urheberrecht zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt würden – schließlich sind Raubkopierer doch Verbrecher, nicht wahr?
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