(openPR) Am 1.1.2008 treten mit der Novellierung des Urheberrechts einige neue Regelungen in Kraft, durch die bestimmte Verwertungsrechte automatisch vom Urheber an die Verlage fallen, sofern die Urheber dem nicht bis zum 1.1.2008 (!) widersprechen.
Mit dem zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle hat sich das Urheberrecht stark hin zu einem Verlegerrecht verändert. Der Schutz der Urheber vor den i.a. wirtschaftlich stärkeren Verlegern und Verwertern wird dabei mehr und mehr abgebaut. Auf einen besonderen Punkt weist nun das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" hin, dessen "Göttinger Erklärung" auch von der Piratenpartei befürwortet wird: Durch § 137l "Übergangsregelung für neue Nutzungsarten" werden in Zukunft die bisherigen Rechte der Autoren an allen bei Vertragsabschluss unbekannten Nutzungsrechten (nicht nur der Online-Nutzung) am 1. Januar 2008 an die Verlage übertragen. Konkret bedeutet das u.a., dass die Verwertungsrechte für die Online-Nutzung von zwischen 1966 und 1995 publizierten Werken automatisch an die Verlage fallen, wenn nicht bestimmte Ausnahmetatbestände vorliegen, die ausführlich auf den Seiten des Aktionsbündnisses dazu erläutert werden (http://www.urheberrechtsbuendnis.de/docs/Rundbrief1207.html).
Um sicherzugehen, die Rechte an der Online-Nutzung nicht ohne weiteres (und ohne Vergütung) per Gesetz an die Verlage zu verlieren, sollten Sie als Urheber den Musterbrief zum Widerspruch an einen Verlag benutzen (http://www.urheberrechtsbuendnis.de/docs/musterbrief-verlag.html) und ihn an jeden Verlag senden, dem Sie in der Vergangenheit Verwertungsrechte eingeräumt haben. Um sicher zu gehen sollten Sie dies möglichst vor dem 1.1.2008 tun, auf jeden Fall aber vor dem 31.3.2008. Alternativ zu diesem Widerspruch können Sie die Online-Rechte an Ihren Veröffentlichungen auch im Rahmen von 'Open Access' der Allgemeinheit zugute kommen lassen, aber auch in diesem Fall müssen Sie dies fristgerecht äußern. Die Piratenpartei bietet allen Urhebern dabei ihre Hilfe an. Allgemein hält die Piratenpartei die rückwirkende Änderung von Vertragsgegenständen durch §137l für unrechtmäßig. Darüberhinaus verletzt die zustimmungslose Abtretung von Nutzungsrechten für noch nicht bekannte Nutzungsarten auch den Bestimmtheitsgrundsatz. Dazu der Vorsitzende der Piratenpartei, Jens Seipenbusch:"Hier wird deutlich, wie das Gerede aus dem Bundesjustizministerium über geistiges Eigentum wirklich einzustufen ist: man möchte vor allem die industrielle Verwertung durch Großfirmen und Verlage voranbringen, die tatsächliche Vergütung der eigentlichen Urheber ist dabei uninteressant oder wird sogar minimiert."
Diese Pressemitteilung ist im Internet zu finden unter: http://www.piratenpartei.de