24.12.2007 - 12:23 - Gesundheit & Medizin

Renommierter Pflegerechtler plädiert für ärztlich assistierten freiverantwortlichen Suizid

Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth
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Der Pflegerechter Robert Roßbruch, seines Zeichen Herausgeber der Zeitschrift Pflegerecht, plädiert in seinem Editorial in der ganz aktuell erschienenen Dezemberausgabe 2007 für einen ärztlich assistierten freiverantwortlichen Suizid (PflR 12/2007, S. 559).

Der Kurzbeitrag kommt m.E. zur rechten Zeit, appelliert er doch inmitten der gesetzgeberischen Bemühungen um die Regelung der Patientenverfügung an die Gegner der Sterbehilfe, verfassungsrechtliche Selbstverständlichkeiten zu wahren. Robert Roßbruch wendet sich hierbei insbesondere an die deutschen Volks- und Kirchenvertreter und in diesem Zusammenhang stehend möchte ich ergänzend bei der Bundesärztekammer und engagierten Medizinethikern um etwas mehr Zurückhaltung in dem ethisch und historisch bedeutsamen Diskurs nachsuchen. Es steht nachhaltig zu bezweifeln an, ob die ständigen Verlautbarungen der BÄK und einiger besonders engagierter Ethiker tatsächlich das Meinungsspektrum der deutschen Ärzteschaft widerspiegeln oder ob es hierbei nicht eher darum geht, der verfassten Ärzteschaft ein ethisches Zwangskorsett mit Hinweis auf ein in dieser Frage bedenkliches Standesrecht anzulegen.

Skepsis ist allemal geboten, zumal es wohl seinen Grund haben wird, dass sich Ärzte etwa zu einem „Lahrer Kodex“ durchringen und sich hierdurch den Unmut der BÄK auf sich gezogen haben.

Robert Roßbruch ruft verfassungsrechtliche Selbstverständlichkeiten bei den Kritikern der Sterbehilfe in Erinnerung, die nicht selten das Selbstbestimmungsrecht als egozentrischen Individualismus abqualifizieren. Nicht das Gebaren von Dignitas scheint das Problem zu sein, sondern vielmehr ein unverhohlener Paternalismus und der „gute Arzt“ – um ein Buchtitel des Ethikers Dörner zu bemühen – wäre in erster Linie gut beraten, sich in zivilem Ungehorsam gegenüber standesethischen Sendboten zu erproben, auch wenn diese dann in der Folge nicht mehr zu „den guten Ärzten“ gehören sollten. Wir benötigen keine neuen und zweifelhaften Werte, sondern eine verfassungskonforme Regelung der Rechtsfragen rund um die Patientenverfügung.

Dem Plädoyer von R. Roßbruch kann ich mich nur anschließen und die Gegner der Sterbehilfe bleiben aufgerufen, dass Selbstbestimmungsrecht der Patienten und der Sterbenden zu achten.

Lutz Barth

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