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Piratenpartei Hessen bedauert die Entscheidung vom Bundespräsidenten

26.12.200722:28 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Piratenpartei Hessen bedauert die Entscheidung vom Bundespräsidenten
Piratenpartei Hessen
Piratenpartei Hessen

(openPR) Frankfurt/Main - Die Piratenpartei Hessen bedauert die Entscheidung des Bundespräsidenten Horst Köhler zutiefst, die umstrittenen Gesetze zur Telekommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung für verfassungskonform zu bezeichnen und zu unterzeichnen.



"Dieses Gesetz verstößt gegen die grundlegende Idee einer freiheitlichen Gesellschaft und unterwandert das Grundgesetz in einer nie da gewesenen Art und Weise." erläutert Thorsten Wirth, der Vorsitzende der Piratenpartei Hessen. Thorsten Wirth weiter: „Ich werde Herrn Köhler zur Erinnerung und Aufklärung ein Exemplar des Grundgesetzes zukommen lassen. Was hier und heute geschieht sehe ich als einen Eingriff an, der einen irreparablen Schaden an unserer Demokratie hinterlässt. Alle Bürger werden ab dem 1.1.2008 vollständig überwacht. Das Schüren von Terrorängsten von Zypries und Schäuble verkehrt die Tatsachen bis zur Unkenntlichkeit und baut Strukturen auf, die die Stasi wie Waisenknaben aussehen lassen. In dem gesamtpolitischen Kontext, wo lautstark über heimlicher Wohnraumüberwachung, erschießung Verdächtiger oder präventive Inhaftierung nachgedacht wird, sehe ich die Vorratsdatenspeicherung als Beginn einer Ära der Repression. Ultrakonservative Kräfte in der Politik, zu denen wir die SPD mitzählen, zementieren ihren Status Quo und schaffen grundlegende Bürgerrechte in diesem Land ab.“

Mit technischen Methoden können die erfassten Daten dazu genutzt werden das Privatleben jeder Person in Deutschland bis ins Kleinste offen zu legen. Das verstößt nicht nur gegen die Würde des Menschen (Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz) sondern schränkt die freie Entfaltung der Persönlichkeit eines jeden Bundesbürgers (Art. 2 Abs. 1 GG) auf eklatante weise ein. Nicht umsonst hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil zur Volkszählung 1983 (BVerfGE 65, 1 - Volkszählung) begründet, dass unsere Gesellschaftsordnung/Rechtsordnung nicht damit vereinbar ist wenn die Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Die Piratenpartei unterstützt schon seit Beginn die Verfassungsbeschwerde des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und sieht hierin eine Möglichkeit mit legalen Mitteln dieses Gesetzt zu kippen. Weitere Aktionen und Demonstrationen sind in Vorbereitung, so zum Beispiel die Demonstration „Was zählt ist Freiheit“ am 6.1.2008 in München.

"Schade das Herr Köhler bei diesem Gesetz keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken hat. Dabei ist die Rechtslage mehr als eindeutig: Die VDS stellt faktisch die Vernichtung des Wesensgehaltens des in GG Artikel 10 festgeschriebenen Fernmeldegeheimnisses dar, was nach GG Artikel 19 ausgeschlossen ist. Ich teile hier die Interpretation des Bundesverfassungsgerichts, welches schon 2005 entschieden hat, daß die Umstände der Telekommunikation den gleichen Grundrechtsschutz wie die Inhalte selbst genießen, ich zitiere aus BVerfG, 1 BvR 668/04 vom 27.7.2005, Absatz 81: "In den Schutzbereich fällt auch die Erlangung der Kenntnis, ob, wann, wie oft und zwischen welchen Personen Telekommunikation stattgefunden hat oder versucht worden ist“. Ich bezweifle das dies den Herrn Köhler beratenden Juristen unbekannt ist.", so Stefan Hermes, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Hessen

"Die Piraten Hessen werden alles in Ihrer Macht stehende unternehmen, um dieses Gesetz rückgängig zu machen," so Thorsten Wirth. "Wir haben es auf unsere Fahnen geschrieben nach unserer Wahl in den hessischen Landtag im Januar 2008 die Bürger vor weiteren Einschränkungen ihrer Freiheit zu bewahren. Aus Hessen heraus wird ein zwingend notwendiges Umdenken erfolgen, dem sich die anderen Länder und Parteien nicht verschließen können. Nicht umsonst haben sich bisher weit über 25.000 Menschen an der Verfassungsbeschwerde beteiligt."

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