openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Geschiedene: Kosten für Umgang mit Kindern leider doch nicht steuerlich absetzbar

29.12.200715:41 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Oftmals zieht nach der Trennung der sorgeberechtigte Elternteil mit dem gemeinsamen Kind weg an einen entfernten Ort. Will der andere Elternteil (meist der Vater) den Kontakt mit seinem Kind aufrechterhalten, muss er weite Wege und damit hohe Aufwendungen für Fahrten, Verpflegung und Übernachtung, ggf. auch für Flüge und Mietwagen in Kauf nehmen. Die Frage ist, ob diese Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts und zur Kontaktpflege mit dem Kind steuerlich absetzbar sind.



Nach bisheriger Rechtsprechung wurden solche Aufwendungen nicht steuermindernd anerkannt, weil sie mit dem halben Kinderfreibetrag bzw. dem zivilrechtlichen Ausgleich abgegolten sind. Das Kindergeld erhält zwar der betreuende Elternteil (meist die Mutter), doch der Vater kann seine Unterhaltszahlungen um die Hälfte des Kindergeldes vermindern.

Große Hoffnungen hatte kürzlich das Finanzgericht Hessen geweckt, das erstmals die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen anerkannt hatte (Hessisches FG vom 20.2.2006, EFG 2006 S. 1249).

Begründung: Aufgrund des neuen Kindschaftsrechts ab 1998 ist nun jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind berechtigt, und auch das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Dem Recht des Kindes entspricht eine Verpflichtung der Eltern zum Umgang mit dem Kind (§ 1684 Abs. 1 BGB). Da die Regelungen über die elterliche Sorge - gleichgültig, welcher Elternteil das Sorgerecht hat - aber nun eine gesetzliche Umgangspflicht schaffen, erwachsen dem nicht sorgeberechtigten Elternteil die Aufwendungen für die Kontaktpflege zu seinen getrennt lebenden Kindern zwangsläufig im Sinne des § 33 EStG.

Doch jetzt hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil alle Hoffnungen der geplagten Väter wieder zunichte gemacht: Die Richter entschieden, dass Aufwendungen eines Elternteils für Besuche seiner bei dem anderen Elternteil lebenden Kinder nach wie vor nicht als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind (BFH-Urteil vom 27.9.2007, III R 28/05).

Nach Auffassung der BFH-Richter gibt das neue Kindschaftsrecht ab 1998 keinen Anlass, die bisherige Rechtsprechung zu ändern. Auch wenn nun jeder Elternteil die Pflicht hat, Kontakt zu seinem Kind zu halten, mögen die Umgangskosten zwar zwangsläufig sein, sie sind aber deswegen nicht außergewöhnlich im Sinne des § 33 EStG. Es sei weder außergewöhnlich, dass ein Elternteil von seinen Kindern getrennt lebt, noch seien die dadurch bedingten Besuchskosten außergewöhnlich. Dies gelte auch dann, wenn das Kind im Ausland lebt und deshalb sehr hohe Besuchskosten entstehen. Im Urteilsfall hatte ein Vater seine drei bei der Mutter lebenden Kinder in den USA besucht und dabei Kosten für Flug, Hotel und Mietwagen in Höhe von rund 16 000 EUR gehabt.

STEUERRAT: Ein kleiner Hoffnungsfunke bleibt: Trotz dieser äußerst enttäuschenden BFH-Entscheidung ist die Steuerfrage noch nicht endgültig geklärt. Denn vor dem Bundesverfassungsgericht ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig (Aktenzeichen: 2 BvR 1849/04). Sehen Sie sich in vergleichbarer Lage, sollten Sie die Kosten für den Umgang mit Ihren getrennt lebenden Kindern als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG geltend machen, bei Ablehnung Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen und mit Hinweis auf die Verfassungsbeschwerde das Ruhenlassen beantragen (§ 363 Abs. 2 Satz 2 AO).

Weitere Informationen bekommen Sie im Internetportal Steuerrat24 unter www.steuerrat24.de in der Rubrik "Scheidung" im Beitrag "Kosten für Umgang mit den Kindern steuerlich absetzbar?"

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 179547
 5477

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Geschiedene: Kosten für Umgang mit Kindern leider doch nicht steuerlich absetzbar“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Steuerrat24

Minijobs: Neue unnötige und unnütze Bürokratie ab 2013
Minijobs: Neue unnötige und unnütze Bürokratie ab 2013
Wirklich einfache Regelungen gibt es im deutschen Steuerrecht kaum. Sogar die Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung (Minijobs) sind in ihrer Gesamtheit alles andere als einfach. Aber für Arbeitnehmer sind Minijobs leicht zu verstehen: Damit können sie unkompliziert etwas hinzuverdienen, ohne dafür Steuern und Sozialabgaben bezahlen zu müssen. Der Verdienst ist in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung versicherungsfrei, doch auf Wunsch kann in der Rentenversicherung die Versicherungspflicht beantragt wer…
Kirchensteuer: Austritt aus der Institution Kirche und Verbleib in der Glaubensgemeinschaft?
Kirchensteuer: Austritt aus der Institution Kirche und Verbleib in der Glaubensgemeinschaft?
Kirchenaustritt allein zum Steuern sparen nicht zulässig. Nicht wenige Katholiken würden zwar aus der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts austreten, um Kirchensteuer zu sparen, wollen jedoch weiterhin Mitglied in der Kirche als Glaubensgemeinschaft bleiben. Aber geht das: Katholik sein, ohne Kirchensteuer bezahlen zu müssen? AKTUELL hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass man nicht aus der Kirche als Institution austreten kann, keine Kirchensteuern zahlt und dennoch aktives Mitglied der Glaubensgemeinschaft bleiben ka…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Irena Markovic informiert über Immobilien - Diese Optionen gibt es bei einer ScheidungBild: Irena Markovic informiert über Immobilien - Diese Optionen gibt es bei einer Scheidung
Irena Markovic informiert über Immobilien - Diese Optionen gibt es bei einer Scheidung
… nach einer Scheidung oft verkauft werden. Doch es gibt weitere Möglichkeiten mit dem ehemaligen Zuhause umzugehen. Somit ist es sinnvoll, dass sich Geschiedene bei einem seriösen Immobilienmakler informieren, ehe sie ein Grundstück zum Verkauf anbieten. Uns erläutert Irena Markovic die beliebtesten Optionen eine Scheidungsimmobilie zu verwerten: • Was …
Bild: Der Sozialticker informiert: BSG urteilt zum Umgangsrecht mit KindernBild: Der Sozialticker informiert: BSG urteilt zum Umgangsrecht mit Kindern
Der Sozialticker informiert: BSG urteilt zum Umgangsrecht mit Kindern
Geschiedene Hartz-IV-Empfänger haben in der Regel keinen Anspruch auf zusätzliche Erstattung der Kosten, die ihnen im Umgang mit getrennt lebenden Kindern entstehen. Das geht aus einem am Dienstag in Kassel veröffentlichten Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) hervor, das letztinstanzlich über eine entsprechende Klage zu entscheiden hatte. Allerdings …
Wenn drei sich streiten….
Wenn drei sich streiten….
Geschiedene bekommen mehr Unterhalt 18. Mai 2011 - Viele Geschiedene mussten in den letzten Jahren Kürzungen ihres Unterhalts hinnehmen, wenn der ehemalige Ehepartner eine neue Ehe eingegangen war. Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist eine solche Reduzierung des Unterhalts nicht mit dem im Grundgesetz verankertem Schutz …
Bild: Geschieden mit Kind: Wenn der Ex-Partner miterbtBild: Geschieden mit Kind: Wenn der Ex-Partner miterbt
Geschieden mit Kind: Wenn der Ex-Partner miterbt
Geschiedene Eheleute wollen, dass bei ihrem Tod keine Vermögenswerte an den Ex-Partner oder dessen Verwandte fallen. Wie lässt sich das verhindern? Wird das eigene Kind zunächst Erbe und verstirbt dann, ohne selbst Kinder zu hinterlassen, wird bei gesetzlicher Erbfolge der geschiedene Ehepartner entweder Alleinerbe oder, wenn noch Geschwister vorhanden …
Bild: FILMTIPP der Strandresidenz-KühlungsbornBild: FILMTIPP der Strandresidenz-Kühlungsborn
FILMTIPP der Strandresidenz-Kühlungsborn
… und Kühlungsborn Kühlungsborn, 11.1.2010. Bei einem Ostseeurlaub mit seiner Tochter Alexandra trifft der Psychiater Wendelin Winter auf seine ehemalige Patientin Rita Theisen. Die mehrfach geschiedene Millionärin hat sich frisch verlobt und hofft, dass sie diesmal das Eheglück findet. Doch ihr künftiger Gemahl, der deutlich jüngere Ricky Römer, stößt …
Bild: Start der Anmeldung zum diabetesDE-Projekt-„Erlebniswoche“Bild: Start der Anmeldung zum diabetesDE-Projekt-„Erlebniswoche“
Start der Anmeldung zum diabetesDE-Projekt-„Erlebniswoche“
… qualifizierte Schulung für den Umgang mit ihrer Krankheit erhalten und viel Spiel, Sport und Spaß erleben. Ziel ist es, erkrankte Kinder mit anderen betroffenen Kindern zusammenzubringen und so ihr Selbstbewusstsein und ihre Selbstständigkeit zu fördern. diabetesDE ist für den Großteil der Finanzierung auf Spendengelder angewiesen. Die Erlebniswoche findet vom …
Bild: Hotelverwertung.de – das neue Internet-Portal ist nun onlineBild: Hotelverwertung.de – das neue Internet-Portal ist nun online
Hotelverwertung.de – das neue Internet-Portal ist nun online
… die noch in einem guten Zustand sind, zu einem geringen Preis zu verkaufen. Interessant ist die Dienstleistung für fast jeden. Ganz egal ob Student, Privatperson, Geschiedene, Neugründer, Firmen, Berufspendler mit einer Wochenwohnung, Ferienhausbesitzer, Vereine, Praxen, Büros und viele andere, können sich hier mit guten Möbeln zu ganz kleinen Preisen …
Bild: Scheidungen 2018: Mit Hypothek belastete Immobilien sind häufiges KonfliktthemaBild: Scheidungen 2018: Mit Hypothek belastete Immobilien sind häufiges Konfliktthema
Scheidungen 2018: Mit Hypothek belastete Immobilien sind häufiges Konfliktthema
… sein, die Monatsrate bei der Unterhaltsbemessung zu berücksichtigen. „Um einen Neustart zu ermöglichen und künftig weitere Konflikte zu vermeiden, ist es für viele Geschiedene jedoch die beste Lösung mit der Scheidung auch die Wirtschaftsgemeinschaft aufzulösen“, berichtet Niels Jacobsen aus der Beratungspraxis. „Die meisten geschiedenen Paare entscheiden …
Kostenlose Weiterbildung für Pädagogen
Kostenlose Weiterbildung für Pädagogen
Um für den Umgang mit unterschiedlichen Kulturkreisen gerüstet zu sein und bereits bei Kindern und Jugendlichen für Toleranz zu werben, bietet das Projekt Brückendialoge der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein vom 9. - 10. September ein kostenfreies Seminar für interkulturelle Pädagogik in Brunsbüttel. Im Mittelpunkt der Weiterbildung, die sich an …
Bild: Mehr Unterhalt für Geschiedene – geplante GesetzesänderungBild: Mehr Unterhalt für Geschiedene – geplante Gesetzesänderung
Mehr Unterhalt für Geschiedene – geplante Gesetzesänderung
Die CDU plant eine Gesetzesänderung, die den Unterhaltsanspruch für geschiedene Ehegatten gegenüber der bisherigen Gesetzeslage gravierend verbessern soll. Die Gesetzesänderung soll noch im Dezember verabschiedet werden und ab dem 01.01.2013 gelten. Nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll die Befristung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs erschwert …
Sie lesen gerade: Geschiedene: Kosten für Umgang mit Kindern leider doch nicht steuerlich absetzbar