Geheim und blind wählen
(openPR) Geheim und blind wählen
Blinde und sehbehinderte Wähler erhalten beim BSVH Schablonen, mit denen sie selbstständig und geheim ihre Stimme abgeben können. Infos über Parteien und Kandidaten gibt es in Blindenschrift oder auf CD. Trotz des komplexen Wahlrechts benötigen die Betroffenen nur zwei Schablonen.
Blinde und sehbehinderte Menschen haben ein Recht auf eine geheime Wahl. Für die Wahlen am 24. Februar stellt der Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg (BSVH) Schablonen zur Verfügung. In sie legen die Wähler die Stimmzettel ein. Blindenschrift und Großdruck-Buchstaben und Löcher in der Schablone ermöglichen den Betroffenen, eigenständig und geheim ihr Kreuzchen zu machen. Die Wahl-Hinweise, Partei- und Kandidatenlisten werden in Blindenschrift oder als CD-Aufsprache vertrieben. Schablonen und Zusatz-Infos können kostenlos unter 209404-0 oder
bestellt werden.
Das geänderte Wahlrecht stellte den BSVH vor neue Herausforderungen. Die Selbsthilfe-Organisation konnte in konstruktiven Gesprächen mit dem Wahlamt erreichen, dass die Stimmzettel von Bürgerschafts- und Bezirksversammlungswahlen genormt wurden. Dadurch mussten lediglich zwei Schablonen-Typen hergestellt werden und nicht – wie zunächst befürchtet – rund 200. Jeder Besteller von Schablonen erhält knapp 100 Seiten in Punktschrift oder 90 Minuten aufgesprochenen Text. Der BSVH ermöglicht es den 3000 blinden und 40.000 sehbehinderten Hamburgern so, Ihr Grundrecht wahrzunehmen.
Presse-Fragen beantwortet Heiko Kunert unter 040-209404-29, 0176-24002065 und
. Fotos finden Sie unter http://www.bsvh.org/download/bsvh-wahlschablonen08.zip
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Der Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. (BSVH), gegründet 1909, vertritt als Selbsthilfeorganisation die Interessen aller blinden und sehbehinderten Menschen in Hamburg. Zweck des Vereins ist die Erfüllung sozialer, gemeinnütziger und mildtätiger Aufgaben im Interesse der blinden und sehbehinderten Menschen.
Zu den satzungsgemäßen Aufgaben des BSVH zählen unter anderen: Beratung in allen Fragen des Blinden- und Sehbehindertenwesens, Förderung der sozialen, beruflichen und gesellschaftlichen Rehabilitation und Integration von blinden und sehbehinderten Menschen, Vermittlung von blinden- und sehbehindertenspezifischen Fertigkeiten, Förderung der kulturellen und gesellschaftlichen Weiterbildung blinder und sehbehinderter Menschen jeden Alters, sowie Öffentlichkeitsarbeit in Fragen des Blinden- und Sehbehindertenwesens.
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