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Beraterhaftung für verlustreiche Zinsswapsgeschäfte deutscher Kommunen und Gemeinden

19.02.200819:18 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Hochriskante Swapgeschäfte haben Kommunen und Gemeinden erhebliche Verluste eingebracht. Denn anders, als durch die vermittelnde Bank prognostiziert, hat die dem sog. CMS-Spread-Ladder-Swap zugrunde liegende Spekulation nicht zu der erwarteten Entlastung geführt, sondern aufgrund der tatsächlichen Zinsentwicklung erhebliche finanzielle Löcher in den Kassen der öffentlichen Hand hinterlassen.



Durch sogenannte Zinsswap können zwischen zwei Vertragspartnern unterschiedliche Zinszahlungsströme miteinander getauscht werden. Diese sogenannten Zinsderivate können einerseits genutzt werden, um sich gegen Zinsänderungsrisiken abzusichern, andererseits bieten sie die Möglichkeit eines Spekulationsinvestments. Grundsätzlich aber handelt es sich, aufgrund des teilweise unüberschaubaren Risikos um ein hoch spekulatives Finanzprodukt.


Chancen und Risiken

Beim reinen Zinsswap werden Zinszahlungsverpflichtungen unterschiedlicher Bonität ausgetauscht. Diese Verpflichtungen lauten auf dieselbe Währung. Wesentlich ist hierbei, dass die auf den gleichen Ausgangsbetrag zu leistenden Zinsen unterschiedlichen Zinsberechnungen (fest oder variabel) unterliegen. Der Sinn eines Swapgeschäfts liegt darin, einen Bonitätsvorteil gegen entsprechende Honorierung abzugeben. Die eine Seite erhält für die Weitergabe ihrer Bonität einen Gegenwert, die andere Seite profitiert von geringeren Zinszahlungen.
Weiteres Motiv ist die Möglichkeit des sogenannten "Drehens" des Zinsstroms. Da in der Regel die eine Partei im Zinsswap einen festen Zinssatz zu zahlen hat, die andere jedoch einen variablen (das heißt einen in regelmäßigen Abständen an die aktuellen Marktsätze angepassten) Satz, kann je nach Bedarf und Interessenslage ein Zahlungsstrom aus einem anderen Finanzinstrument umgewandelt werden. So kann ein Unternehmen, das sich langfristig zu einem Festsatz refinanziert hat (der unter Umständen im Verlauf der Zinsbindung weit über dem Marktzins liegt), den passenden Zahlungsstrom aus einem Zinsswap beziehen, während er dort einen variablen Satz zahlen muss und sich somit in der Nettobetrachtung immer marktgerecht refinanziert.

Beim Währungsswap werden Finanzierungsmittel mit gleicher Laufzeit und Zinsbindungsfrist, jedoch mit unterschiedlicher Währung getauscht. Währungsswaps bieten sich als Finanzierungsinstrument dann an, wenn eine langfristige Finanzierung in bestimmten Währungen nicht oder nicht vergleichsweise günstig zu erreichen ist. Anders als beim klassischen Devisenswap wird die Zinsdifferenz zwischen den beiden involvierten Währungen nicht über unterschiedliche Kassa- und Terminkurse dargestellt.

Bei allen Möglichkeiten bestehen aber auch extreme Risiken. Oftmals unerwähnt bei der Beratung zum Abschluss eines Swapgeschäftes bleibt das Risiko des Totalverlustes. Aufgrund der Hebelwirkung können Verluste aber sogar noch höher ausfallen, als dies auf den ersten Blick vermutet wird.


Schadenskompensation

Geschädigte, die sich nicht zuletzt aufgrund anfänglich vorhandener Zinsvorteile zum Abschluss entsprechender Geschäfte entschieden haben, sollten prüfen lassen, ob sie während der Vertragsverhandlungen, bei denen es ihnen gar nur um eine Reduzierung der Zinsen oder Absicherung ging, ordnungsgemäß beraten wurden.
Nach ständiger Rechtsprechung muss sowohl bei der Vermittlung, als auch bei der Beratung ein zutreffendes Bild vermittelt werden und über Umstände, die von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können verständlich und vollständig aufgeklärt werden. Dies gilt insbesondere für die mit der Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken. Der Berater ist zu einer sachkundigen Beratung und Beurteilung verpflichtet. Der Interessent muss über alle Umstände, die für seine Entscheidung von wesentlicher Bedeutung sind, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt werden.

Im Rahmen von Währungsswaps und den in diesem Zusammenhang bestehenden erheblichen Kursrisiken, bedarf es der Berücksichtigung und Erörterung wesentlicher, mit dem Wechselkursrisiko zusammenhängender Gesichtspunkte in den Beratungsgesprächen, um eine ganzheitliche und anlegergerechte Beratung zu erbringen.


Ausblick

Sollte Ihnen ein Swapgeschäft als eine Möglichkeit dargestellt worden sein, den Zinsaufwand für bestehende Kredite zu verringern oder sich gegen einen späteren Anstieg der langfristigen Zinsen abzusichern, sollten Sie Ihre Ansprüche prüfen lassen. Oftmals wurden Verlustrisiken heruntergespielt und der Kunde vertraute auf die angeblich besondere Sachkenntnis des Bankberaters.

Für Fragen zum Thema Zinsswap wenden Sie sich bitte an die Rechtsanwälte

Rechtsanwälte Leipold & Coll.
Max-Joseph-Str. 7 A
80333 München
Tel. 089 - 6938690

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