(openPR) Umsetzung der Onlinedurchsuchung in NRW als verfassungswidrig beurteilt
Frankfurt/Main In seinem heutigen Urteil über die Verfassungsbeschwerde der Bürgerrechtlerin Twister (Bettina Winsemann) hat das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften im nordrheinwestfälischen BKA-Gesetz zur Onlinedurchsuchung als verfassungswidrig bezeichnet. Dabei definierte das Bundesverfassungsgericht ein neues Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.
Thorsten Wirth: "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zeigt deutlich wie wenig Respekt die Nordrhein-Westfälische Landesregierung dem Grundgesetz und damit unseren Bürgerrechten entgegen bringt. Nun ist der präventiven Ausspionierung von Computersystemen ein Riegel vor geschoben worden und unser Bundesinnenminister wird seine Pläne für die Onlinedurchsuchung neu formulieren müssen. Wir halten das Urteil für wegweisend und es zeigt die Notwendigkeit, dass wir in unserer Informationsgesellschaft neue Kräfte brauchen, die diese Gesellschaft konstruktiv nach vorne bringen."
"Ich freue mich besonders über die Ableitung eines Grundrechtes auf informationstechnischer Systeme aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht", so Stefan Hermes, politischer Geschäftsführer der Hessenpiraten. "Dies schließt die bisherige Lücke im Grundrechtsschutz, der zwischen der Unverletzlichkeit der Wohnung und dem Schutz der Umstände der Telekommunikation z. B. bei Laptops auf Reisen lag."
Jan Huwald, politischer Geschäftsführer der Bundespiraten, äußert hierzu: "Eine verfassungskonforme und wirksame Umsetzung der Onlinedurchsuchung ist nach dem Urteil nicht mehr möglich. Die Vorstöße des Innenministers, den Bundestrojaner trotzdem schnellstmöglich einzuführen, reduzieren sich damit auf Wahlkampfgeplänkel, das für die Polizeipraxis keine Relevanz mehr aufweist."
"Das Bundesverfassungsgericht hat vor die verfassungsgemäße Umsetzung der Onlinedurchsuchung Hürden gebaut, die noch höher sind als zum großen Lauschangriff. Durch die Beschränkung der Anwendbarkeit auf 'konkrete Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut' ist eine Umsetzung zur Sammlung von Verdachtsmomenten, wie sie unserer Regierung vorschwebt, nahezu ausgeschlossen", sagt Nicole Hornung von der Piratenpartei Hessen.