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Mit dem Auto nach Italien - Was Sie im Falle eines Verkehrsunfalles in Italien unbedingt beachten sollten

22.04.200810:13 UhrTourismus, Auto & Verkehr
Bild: Mit dem Auto nach Italien - Was Sie im Falle eines Verkehrsunfalles in Italien unbedingt beachten sollten
RA und Avv. Dr. iur. Jürgen Reiß, Frankfurt am Main/Bologna-Italien
RA und Avv. Dr. iur. Jürgen Reiß, Frankfurt am Main/Bologna-Italien

(openPR) Hätte es zu Goethes Zeiten bereits das Auto gegeben, hätte er es als Verkehrsmittel bevorzugt, um in sein geliebtes Italien, dem Land in dem die Zitronen blühen, zu gelangen?


Fest steht, dass seit Goethes Zeiten zwar verkehrstechnisch viele Neuerungen auf den Markt kamen, dass jedoch die Liebe der Deutschen zu dem Urlaubsland Italien, trotz der schier unbegrenzten Reisemöglichkeiten auch in die entferntesten Länder dieser Erde, ungebrochen ist.
Die Frage ist nur, mit welchem Verkehrsmittel man nach Italien gelangen soll.
Mit dem Auto selbstverständlich, in diesem Punkt scheint man sich sofort einig zu sein. Denn, und das weiß der reiseerfahrene Italienurlauber, vor Diebstählen ist man zumindest in Nord und Mittelitalien nicht mehr bedroht als im Heimatland auch.
Aber eine Gefahr wird gerne verdrängt, denn wer möchte schon gerne an etwas Unerfreuliches denken, wenn er an den Urlaub denkt und zwar an die Unfallgefahr in Italien. Und selbst derjenige der einen Gedanken hieran verschwendet, kann schnell zu dem Schluß kommen, dies werde schon so ähnlich ablaufen wie in Deutschland auch.
Aber weit gefehlt. Denn man unterschätzt die Sprachbarriere sowie den „Heimwärtstrend“ der unfallaufnehmenden Straßenpolizisten (Carabinieri) in Italien.
Kommt es daher zu einem Unfall mit einem Einheimischen hilft die Kenntnis der englischen Sprache ebensowenig, wie das Vertrauen in die Rücksicht und Gastfreundschaft der ansonsten sehr hilfsbereiten Italiener.

Was also tun, wenn der Unfallgegner einem die Vorfahrt genommen hat, dies jedoch entgegen aller Logik und international gültigen Verkehrszeichen, dennoch anders sieht und wortgewandt auf den unfallaufnehmenden Polizisten in der Landessprache einredet?

Nicht jeder kann, was es natürlich sehr vereinfachen würde, seinen italienische sprechenden Anwalt anrufen oder ist gar selbst der italienischen Sprache perfekt mächtig, um seine Unfallversion in entsprechender Form darzulegen.
Wie sollte man sich also im Schadenfall verhalten?
In keinem Falle sollte man ein Protokoll unterschreiben, das man selbst nicht versteht. Ist ein solches Protokoll unterschrieben worden, wird es selbst für den spezialisierten Anwalt im italienischen Recht schwer, den Gegenbeweis zu führen.
Am Besten ist, eine eigene Unfallskizze anzufertigen und ein eigenes Unfallprotokoll in deutscher oder englischer Sprache am Unfallort anzufertigen und von entsprechenden Zeugen, notfalls auch vom Ehegatten unterschreiben zu lassen. Sehr hilfreich sind hierzu in vielerorts in der jeweiligen Landessprache erhältlichen Vordrucke („Constatazione amichevole di incidente –denuncia di sinistro, siehe Beiblatt), mit denen der Unfall gut rekonstruiert werden kann und mit denen auch, sofern Zeugen den Aufschrieb mittels ihrer Unterschrift bestätigen, der Beweis gegen ein polizeiliches Unfallprotokoll, zumal wenn dieses nicht unterschrieben worden ist, geführt werden kann.

Hierzu muß man wissen, dass weit über 80% der sich in Italien ereignenden Verkehrsunfälle nicht vor Gericht gehen, sondern außergerichtlich in zähen Verhandlungen mit der gegnerischen italienischen Versicherung reguliert werden.
Bei der Berechnung der entstandenen Schäden weicht das italienische Recht erheblich nach oben von den deutschen Sätzen ab. Es ist daher, wenn die Geltendmachung der diversen möglichen Schäden wie den Sachschaden (danno materiale), Invaliditätsschaden/Arbeitsunfähigkeit (danno biologico), Anspruch für die erlittenen Schmerzen (danno morale) etc., möglich werden soll wichtig, dass insbesondere bei der Unfallaufnahme keine Fehler gemacht werden und man sich schnellstmöglich an einen medizinischen (für die medizinische Betreuung und Gutachtenerstellung) wie auch einen juristischen, im italienischen Recht spezialisierten Fachmann wendet.

Damit es gar nicht so weit kommt und die dringend benötigte Urlaubsruhe garantiert nicht gestört wird, hilft jedoch nur eines, nämlich mit dem Zug zu fahren. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass es ab Düsseldorf bis Florenz Nachtzüge gibt, mit denen man sogar gegenüber dem Auto sogar noch einen Urlaubstag spart und vor Staus und Unfällen sicher ist.

Vielleicht wäre Goethe daher doch lieber mit dem Zug gefahren, als mit dem Auto. In jedem Falle hätte er eine Adresse gehabt an die er sich im Falle eines Falles wenden kann, um vor weiteren Beeinträchtigungen seiner schöngeistigen Empfindungen geschützt zu sein.

(RA und Avv. Dr. iur. Jürgen Reiß, Frankfurt am Main/Bologna-Italien;
Infos unter: www.kanzlei-reiss.de; link: aktuelles und Veröffentlichungen)

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