(openPR) Der 28. April ist der Internationale Gedenktag für verstorbene und verunglückte Beschäftigte. Bauarbeiter sind am meisten betroffen.
An diesem Tag geht es auch um die Lebenden, die weiterhin einer Unfall- oder Todesgefahr ausgesetzt sind. Für sie gilt es – nach wie vor – bessere Arbeitsbedingungen herzustellen. Deswegen lautet das Motto in diesem Jahr „Angemessener Arbeitsschutz für alle Beschäftigten“.
„Das Bauwesen ist mit Unfällen und Toten weiterhin die mit Abstand gefährlichste Branche. Doppelt so viele Unfälle wie im Durchschnitt, die meisten Ausfälle wegen Krankheit, die längste Arbeitsunfähigkeitsdauer, Spitzenplätze bei Berufskrankheiten wie Lärmschwerhörigkeit, Muskel- und Skeletterkrankungen, Asbestose, die frühesten Renten wegen Erwerbsunfähigkeit, die größten Probleme mit dem demografischen Wandel, das ist die Situation für die Beschäftigten und die Betriebe in der Bauwirtschaft.
Das Schlimmste dabei ist, dass die Zahlen sich nicht verbessern, sondern sich noch verschlechtern. Hier haben alle drunter zu leiden. Finanzielle Belastungen für Arbeitgeber und Sozialkassen. Bei den Arbeitnehmern kommt neben finanzieller Not und sozialer Abstieg noch Schmerz und menschliches Leid hinzu.
In Deutschland starben im Jahre 2006 141 Bauarbeiter, 25 % mehr als ein Jahr zuvor. Während in der gewerblichen Wirtschaft insgesamt 1,3 tödliche Arbeitsunfälle auf 100 Millionen Arbeitsstunden kommen, sind es im Baugewerbe (4,9) fast viermal mehr, beklagt Rudi Clemens, Projektleiter INQA–Bauen Regionales Netzwerk in Heinsberg
„Hinter diesen Daten stehen Menschen und Schicksale. Ein schwerer Arbeitsunfall verändert das Leben der Betroffenen und der Angehörigen massiv. Auf jeden Toten kommen eine Vielzahl Menschen, die einen dauerhaften lebenslangen körperlichen Schaden davontragen. Dabei sind die branchenspezifischen Unterschiede der Arbeitsunfallschwere bedeutend: So lag 2006 die Unfallrentenhäufigkeit im Baugewerbe etwa dreimal so hoch wie im Durchschnitt der gewerblichen Berufsgenossenschaften.
2006 wurde in der Bauwirtschaft in 3.031 Fällen eine neue Arbeitsunfallrente gewährt,
Menschengerechte Arbeit auch am Bau
Auch die Baubeschäftigten, die oft unter widrigsten Witterungsbedingungen, schwere körperliche Arbeit, auf am weitesten entfernten Arbeitsplätzen, unter hohen Belastungen wie Staub und Lärm unter enormem Zeitdruck erledigen, haben auch ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und menschengerechte Arbeit.
Gesundheitsförderung und Lebenslanges Lernen erreichen diese Gruppe, die es am nötigsten braucht überhaupt nicht. Es muss unser Ziel sein, dass die ArbeitnehmerInnen gesund bis zur Rente arbeiten können. Dazu brauchen wir eine berufsbegleitende Gesundheitsvorsorge, die bereits bei den Lehrlingen ansetzt“, fordert Clemens.
Dabei müssen nach dem INQA Leitsatz:“ Jeder in seiner Verantwortung“ alle ins Boot. Regierung, Arbeitgeber, Gewerkschaft, Berufsgenossenschaft und Krankenkassen. Hier wird viel zu wenig zusammengearbeitet.
Anlässlich des Gewerkschaftlichen Gedenktages für die Opfer von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten brauchen wir mehr Maßnahmen für den Gesundheitsschutz für die arbeitenden Menschen“, gerade auch vor dem Hintergrund der Verlängerung der Lebensarbeitszeit, so Rudi Clemens.
Im Jahr 2007 waren Bauarbeiter von allen Erwerbstätigen am längsten krankgeschrieben. Sie fehlten im Schnitt 18,4 Tage. Das geht aus einer Statistik der Techniker Krankenkasse hervor, welche Anfang April veröffentlicht wurde Im Durchschnitt fehlten erwerbstätige Männer im vergangenen Jahr zehn Tage.
Wenn die Bauarbeiter länger arbeiten sollen, müssen Belastungen abgebaut werden. Die oft schwere körperliche Arbeit wird immer mehr von Maschinen übernommen. Aber Arbeitsverdichtung und Zeitdruck nehmen ständig zu und unerträgliche Ausmaße an.
Bundesregierung gefordert
Es macht keinen Sinn, wenn man einzelne Arbeitgeber als „ Beste Arbeitgeber“ auszeichnet, und nicht kontrolliert dass ein Großteil, insbesondere KMU sich nicht mal an das Arbeitsschutzgesetz von 1996 hält und beispielsweise Gefährdungsbeurteilungen durchführt.
Das Arbeitszeitgesetz wird völlig missachtet. Gern wird darauf verwiesen, dass der Arbeitgeber für Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich ist nicht der Staat.
Baustellenverordnung
Ca. 70 % der tödlichen Arbeitsunfälle sind auf organisatorische Mängel zurückzuführen. (BauA). Deshalb wurde die Baustellenverordnung erlassen um bereits in der Planungsphase mögliche Gefährdungen zu erkennen und abzustellen.
Die Praxis sieht leider anders aus. Da schreibt eine Stadt eine Straßenbaumaßnahme aus. Ein Koordinator wird nicht bestellt weil sie beabsichtigt die Baumaßnahme an einem einzigen Auftragnehmer zu vergeben. Sollte dieser dann Nachunternehmer beauftragen, ist er der Auslöser dafür, dass ein Koordinator bestellt werden muss und dieser ihn dann stellen und bezahlen.
Die Planungsphase ist zu dem Zeitpunkt abgeschlossen und der Sinn der Baustellenverordnung, hier bereits präventiv Arbeitsschutz zu betreiben, ist vertan.
Ein anderer Umstand ist, dass der Architekt oder das Ingenieurbüro die Arbeiten der Planungsphase „mitmachen“ und die Ausführungsphase mit ausschreiben. Die anbietenden Bauunternehmen holen sich ihrerseits Angebote von Koordinatoren und nehmen das billigste Angebot, weil dies in ihr Angebot mit einfließt und der billigste in der Regel den Auftrag bekommt.
Es fehlt beim Arbeitsschutz nicht an Erkenntnissen und technischen Möglichkeiten, es fehlt an der Umsetzung, oft genug auch am Wille dazu. Wer so handelt macht sich mitschuldig wenn Menschen auf der Baustelle ihr Leben oder ihre Gesundheit verlieren. Haftstrafen werden angedroht, aber in der Regel kommen die Schuldigen mit einer Geldstrafe davon. Bei den Größenordnungen der Aufträge ist das Peanuts, resümiert Rudi Clemens
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http://www.igbau.de/db/v2/download.pl/Gedenktag_28April_Hintergrundmaterial.pdf