(openPR) Was mehr als tausend Anleger befürchtet haben, ist nun Wirklichkeit geworden. Die Volkssolidarität Sozialimmobilien GmbH VSI und die Volkssolidarität Sozialimmobilien Fonds GmbH & Co. KG haben am 3. Juli 2009 Insolvenz angemeldet. Das Amtsgericht Rostock hat Rechtsanwalt Herbert Hülsbergen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Viele Anleger sind geschockt, hatten sie doch auf den guten Ruf der Volkssolidarität vertraut. Sie laufen Gefahr, einen Totalverlust ihrer Geldeinlage zu erleiden.
Was ist zu tun? Der Insolvenzverwalter wird einen Bericht über die Vermögenssituation der Volkssolidarität - Immobilienfonds anfertigen. Er wird Fristen zur Anmeldung der Forderungen setzen. Er wird einen Termin zur Einberufung einer Gläubigerversammlung bestimmten. Für alle Gläubiger gilt es abzuwarten, bis sich der Insolvenzverwalter einen Überblick verschafft hat und die entsprechende Maßnahme und Schritte einleitet.
Mit der Insolvenz der Fondsgesellschaft finden die unternehmerischen Aktivitäten zweier Kreisverbände der Volkssolidarität von Mecklenburg-Vorpommern ihr unrühmliches Ende. Der Kreisverband Mecklenburg- Mitte und der Kreisverband Bad Doberan-Rostock-Land hatten Ende der 90iger Jahre die beiden Fondsgesellschaften gegründet. Die Verbände hatten damit offenkundig das Ziel verfolgt, ihre finanzielle Basis zu erweitern. Freunde und Mitglieder der Volkssolidarität wurden über die Kreisverbände angeworben, ihr Geld in die Immobilienfonds zu investieren. Viele Anleger haben das Angebot als eine sichere Anlage gesehen, die ihnen Zinsen bringt. Zusätzlich sollte ihr Platz in einer Pflegestelle abgesichert sein.
Leider haben viele der Anleger überhaupt nicht verstanden, dass sie eine unternehmerische Beteiligung zeichneten, die mit einem Totalverlust enden kann.
Da der Vertrieb der Beteiligungen über die Geschäftsstellen der Volkssolidarität erfolgte, eröffnen sich hier Schadensersatzansprüche gegen die betreffenden Kreisverbände der Volkssolidarität. Diese Schadensersatzansprüche sind unabhängig vom Ausgang des Insolvenzverfahrens. Sie sind begründet, wenn die Mitarbeiter der Volkssolidarität ihre Kunden nicht vollständig und wahrheitsgemäß über die Risiken der Beteiligung an den Immobilienfonds zur Volkssolidarität aufgeklärt haben.
Zudem bleibt zu prüfen, inwieweit auch der Landesverband in die Haftung zu nehmen ist. „Der Landesverband der Volkssolidarität hat seit 10 Jahren die Nutzung des Logos „Volkssolidarität“ geduldet“, erklärt Rechtsanwalt Jochen Resch von der Berliner Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte. „Für die Anleger war deshalb offenkundig, dass hinter dem Beteiligungsangebot die Volkssolidarität steht.“