(openPR) Licht gegen dicke Suppe
Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchten richtig einsetzen
Lippstadt, im November 2005. Der ohnehin nicht besonders schöne November nervt Autofahrer mit zwei Ärgernissen besonders: Nebel und unnötig eingeschaltete Nebelschlussleuchten. Leider ist der richtige Einsatz der Nebelbeleuchtung vielen nicht ganz klar.
Die Vorschriften sind für die Nebelschlussleuchte eindeutig. Nur bei Sichtweiten unter 50 Meter darf sie eingeschaltet sein. Und auch nur bei Nebel. Starker Schneefall oder Wolkenbrüche sind - streng nach StVO genommen - keine Gründe für die brennende Nebelschlussleuchte, selbst wenn die Sichtweite deutlich unter 50 Meter liegt. Dagegen darf sie bei entsprechendem Nebel auch innerhalb von Ortschaften leuchten. Ein gegenteiliger Passus ist aus den Vorschriften schon vor vielen Jahren verschwunden.
Nebelscheinwerfer sind nicht so streng reglementiert. Sie darf man schon einschalten, wenn Nebel, Regen oder Schneefall "die Sicht erheblich behindert". Doch auch dieser dehnbare Begriff lässt das oftmals praktizierte Fahren mit Nebellampen bei sternenklarer Nacht oder am sonnigen Tag nicht zu. Verboten ist weiterhin die Kombination mit Fernlicht. Die Lichtexperten von Hella raten dazu, Nebelscheinwerfer bei dicker Suppe zusammen mit dem Abblendlicht einzusetzen. Bei dichtem Schneefall ist die Sicht manchmal besser, wenn außer den Nebellichtern nur das Standlicht brennt. Da die meist tief angebrachten Nebelscheinwerfer bei schlechtem Wetter schnell verschmutzen und von der Scheinwerfer-Reinigungsanlage nicht erreicht werden, sollte man sie regelmäßig per Hand säubern. Denn verschmutzte Streuscheiben kosten Licht und damit wertvolle Sichtweite.
Text und Bild zum Downloaden unter http://www.hella-press.com
Ulrich Köster
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