(openPR) Am 06.12.2005 hat das Landgericht Hildesheim die Angeklagten in einem Steuerstrafverfahren zu Bewährungsstrafen verurteilt, die an sich nicht zu erwarten waren. Die drei Angeklagten, verteidigt durch die Rechtsanwälte Bernd Eickelberg, Olaf Johannes und Werner Siebers aus Braunschweig, hatten einen Steuerschaden von mehr als 1,4 Millionen DM verursacht.
Die Wirtschaftsstrafkammer rügte die überlange Verfahrensdauer und einen Verstoß gegen Art. 6 MRK. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte bereits im Januar tenoriert:
1. Die Angemessenheit der Verfahrensdauer ist im Lichte der besonderen Umstände der Rechtssache sowie in Anbetracht der in der Spruchpraxis des Gerichtshofs festgelegten Kriterien, insbesondere der Komplexität des Falles, des Verhaltens des Beschwerdeführers und der zuständigen Behörden sowie der Bedeutung dessen, was für den Beschwerdeführer bei dem Rechtsstreit auf dem Spiel stand, zu würdigen.
2. Ein Verfahren ist nicht schon deshalb besonders komplex, weil es wirtschaftsstrafrechtliche Delikte wie Steuerhinterziehung, Betrug und Untreue betrifft.