(openPR) (Gelsenkirchen, 12.12.2005) - Nach dem Gesetz zum Datenschutz sind die von allen Ärzten gespeicherten und erhaltenen personenbezogenen Daten mit möglichen Mitteln zu schützen. Müssen erst Daten entwendet werden?
Das das bisher kaum eine Praxis macht wird nun ein Ende haben. Vorortkontrollen und mögliche, hoffentlich ausbleibende Erpressungen werden die Praxen zum Schutz der Ihnen anvertrauten Daten leider nun unsanft bewegen den notwendigen Schutz einzusetzen.
Das diese groben Fahrlässigkeiten seid Jahren, also seid Nutzung der ersten Computer in unbeobachteten Räumen fast jeder Praxis stattfindet, heiligt wohl nun den Zweck drastischer Mittel.
Das jeder Arzt für die ihm anvertrauten Daten mit sehr hohen Geldbußen bis zum Freiheitsentzug haftet ist den meisten gar nicht bewusst.
Das dazu aber auch der Verlust der Daten gehört ist den meisten genauso wenig bewusst wie eine der heute am meisten vorkommenden fahrlässigen Datengefährdungen überhaupt.
Denn auch die durch Viren und / oder Fremdzugriff personenbezogenen veränderten oder verlorenen Daten erfüllen den Strafbestand der fahrlässigen Datenschutzverletzung.
Die Zeit wo mit dem Spruch „wo kein Kläger – da kein Richter“ grobe Fahrlässigkeiten als bisher nicht aufgefallene Bagatelle abtat ist nun vorbei.
Warum fragen sie?
Ja wer in den Praxen benutzt einen immer aktuellen Virenscanner?
Obwohl in jeder Praxis Daten unkontrolliert von außen rein kommen oder innen rausgehen! Das ohne Internet über Fremde Datenträger wie Techniker, Personal. Kollegen oder andere Stellen! Sie selber sind für die Virenfreiheit und Kontrolle verantwortlich und kein anderer!
Strafbar macht sich hier der durch grobe Fahrlässigkeit (also keinen akt. Virenschutz die Gefahr nicht mit den geringsten Mitteln wie die eines akt. Virenscanner darstellt verhindert) personenbezogene Daten verloren und / verändert werden können?
Wer hat in seiner Praxis die fast an jedem Computer vorhandenen USB-Schnittstellen gegen Fremdzugriff gesichert?
Obwohl jeder Computer seid zig Jahren mindesten 2 oder die neueren bis 6 davon vorne und hinten am Rechner aufweisen! Über die in kürzester Zeit und einfachsten Mittel personenbezogene Daten ausgelesen und / oder verändert werden können!
Strafbar macht sich hier der durch grobe Fahrlässigkeit (in Räumen ohne ständige Kontrolle) Computer mit gegen Fremdzugriff ungeschützten Schnittstellen wie USB betreibt!
Wer kann sich in seiner Praxis davon freisprechen das nicht aus versehen ein fremder die personenbezogenen Daten des vorhergehenden Patienten einsieht weil kein automatischer Schutz den Sichtzugang auf den Monitor verhindert?
Obwohl jeder von uns weiß das die Einsicht von der Seite oder bei Stress in der Praxis im Arztzimmer oder Behandlungsraum der unzuverlässige Bildschirmschoner an ist oder nicht!
Schon hier ob am Empfang oder im Arztzimmer besteht dadurch der Strafbestand des fahrlässigen Verstoßes gegen den Datenschutz da sie alleine dafür verantwortlich sind das kein Dritter die personenbezogenen Ausspähen kann!
Die Datenschutzbeauftragten der Länder werden dazu angehalten diesen Missstand dringend aufzuklären und an der Beseitigung mitzuwirken. U.v.m.
Wie alle diese Probleme wirklich einfach (also mit einfachsten Mitteln oft selber zu beheben sind hat sich der FuSION e.V. zur Aufgabe gemacht und gelöst.
Der FuSION e.V. bietet allen Praxen (ob Mitglieder oder Nichtmitglied) daher die Möglichkeit der kostenlosen Information auf Anfrage per Fax oder Mail!
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FuSION e.V.
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