(openPR) Mainz, den 24. Januar 2006
Im Handlungsfeld V des Koalitionsvertrages „Handlungsfähigkeit des Staates verbessern“ gehen die Parteien CDU, CSU und SPD auch auf den Datenschutz ein. Im Kapitel „Moderner Staat – effiziente Verwaltung“ hat die große Koalition beschlossen, dass das Datenschutzrecht infolge der technischen Entwicklungen „der Überprüfung und an verschiedenen Stellen der Überarbeitung und Fortentwicklung“ bedarf. Geprüft wird auch der Abbau überflüssiger Bürokratie.
Im Hinblick auf die wachsende Bedeutung des Schutzes personenbezogener Daten, wird das Vorhaben der Bundesregierung von dem Datenschutzexperten und Geschäftsführer der EDV-Beratung Pultar GmbH aus Mainz, Harald Pultar, befürwortet: „Es ist höchste Zeit für eine Überarbeitung. Im bestehenden Datenschutzrecht ist weder der Fortschritt in der Informationstechnologie und die Modernisierung der Datenverarbeitungstechnik angemessen abgebildet, noch wurden die Bestimmungen und Maßnahmen zur Datensicherheit zeitgemäß angepasst.“
Neben Pultar wird die Novellierung des Datenschutzrechts auch von den Fachverbänden, wie der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD), begrüßt. Nach der GDD stellt das „zersplitterte Datenschutzrecht und sich widersprechende bereichsspezifische Regelungen zu harmonisieren“ die größte Herausforderung für die Koalitionsparteien dar.
Pultar sieht den Datenschutz als rechtliche und gesellschaftspolitische Verpflichtung und weiß um die Wichtigkeit eindeutiger Bestimmungen und Gesetze: „Abgesehen vom Ausbau des Datenschutzrechts, ist das in Einklang bringen der Regelungen von oberster Priorität. Es sollte sich dabei an den drei klassischen Zielen der IT-Sicherheit orientiert werden: Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität.“
EDV-Beratung PULTAR GmbH
Das Leistungsspektrum des von Harald Pultar 1991 gegründeten Unternehmens umfasst Beratung in allen Bereichen der IT-Entwicklung und der IT-Sicherheit, des Projektmanagements und des Datenschutzes. Mit der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes hat sich das Unternehmen auf die Beratung zum Datenschutz für kleine und mittlere Unternehmen, Kanzleien und Praxen spezialisiert. Pultar übernimmt in Betrieben die Einführung des Datenschutzmanagements beziehungsweise die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten gemäß den gesetzlichen Anforderungen. Im Rahmen der Datenschutzberatung werden alle vom Gesetzgeber geforderten Leistungen erbracht: Einführung Datenschutzorganisation, technisch-organisatorischer Datenschutz, Prüfung IT-Sicherheit sowie Mitarbeiterschulung. Das Unternehmen ist Mitglied der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD).
Weitere Informationen unter www.pultar.de
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