(openPR) ARAG informiert über die finanziellen Folgen, die ein Reiserücktritt in letzter Minute haben kann und gibt Tipps wie man sich vor allzu großem Schaden schützen kann.
Düsseldorf, 24.06.2003 Großzügige Frühbucher-Rabatte locken viele Menschen, ihren Urlaub schon Monate im Voraus zu buchen. Die Vorfreude ist groß, doch dann bricht sich das Kind ein Bein oder man selbst wird krank, und die Reise muss storniert werden. Vor allem wenn so etwas kurz vor Reisebeginn passiert, kann das ganz schön teuer werden. Worauf muss man in so einem Fall achten? Und welche Möglichkeiten gibt es, um die Stornogebühren zu vermeiden?
Die gute Nachricht der ARAG Experten zuerst: Grundsätzlich kann man von jeder Pauschalreise ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Im Gegensatz zu anderen Vertragsangelegenheiten hat der Gesetzgeber das ausdrücklich so festgeschrieben. Die schlechte Nachricht ist aber: Der Reiseveranstalter kann dafür eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe dieser Kosten ist meistens in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgeschrieben und kann sehr unterschiedlich ausfallen.
Die Stornogebühren sind meistens gestaffelt. Es kommt darauf an, zu welchem Zeitpunkt man die Reise absagt. Dabei ist die Entschädigung umso höher, je später der Rücktritt erfolgt. Deshalb ist es wichtig, den Termin im Falle eines Streites beweisen zu können. Der Rücktritt sollte deshalb schriftlich erfolgen und vorsorglich mit Empfangsnachweis, beispielsweise per Einschreiben mit Rückschein oder durch persönliche Abgabe im Reisebüro gegen Quittung.
Bei Stornierungen in letzter Minute können die Gebühren beträchtlich sein. So hat ein Gericht entschieden, dass eine vertragliche Regelung zulässig ist, die bestimmt, dass über die Hälfte des Reisepreises verlangt werden darf, wenn weniger als eine Woche vor Reisebeginn einer Flugreise storniert wird.
Es gibt aber Möglichkeiten, die hohen Gebühren zu vermeiden. Man kann vor Reisebeginn einen Ersatzreisenden benennen. Übernimmt dieser die Bezahlung und widerspricht der Veranstalter nicht, dann fallen lediglich Umbuchungskosten an. ARAG Experten haben einen weiteren Tipp: Eine andere Möglichkeit, kurzfristig noch um die Stornogebühren herumzukommen, ist relativ einfach:
Betroffene sollten beim Reiseveranstalter nachfragen, ob die Reise nicht eventuell ausgebucht ist und eine Warteliste besteht. Wenn das der Fall ist, kann der Veranstalter die Reise leicht weiterverkaufen, und dann darf er keine Stornogebühren verlangen.
Wer auf Nummer sicher gehen will, kann kurz nach der Buchung eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließen. Die ist vor allem dann sinnvoll, wenn man sehr frühzeitig bucht, sich für eine sehr teure Reise entschieden hat oder wenn man mit Kindern oder anderen krankheitsanfälligen Menschen verreist. Eine solche Versicherung übernimmt in bestimmten Fällen die Kosten der Stornierung.
Je nach Ausgestaltung des Vertrages kann der Versicherungsfall beispielsweise bei unerwarteter Krankheit und Unfällen, aber auch bei einer Impfunverträglichkeit eintreten oder wenn ein so genannter erheblicher Eigentumsschaden vorliegt – wenn einem z.B. das Haus abgebrannt ist. Manche Versicherungen bezahlen auch, wenn man sich den Urlaub wegen einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit nicht mehr leisten kann.
Wichtig ist nach Auskunft der ARAG Experten: Kann man eine Reise nicht antreten, so muss man sie sofort stornieren und dies unverzüglich der Versicherung mitteilen, sonst verfällt unter Umständen der Versicherungsschutz. Dann bleibt man nicht nur auf den Stornogebühren sitzen, auch der Versicherungsbeitrag von etwa zwei bis drei Prozent der Reisekosten ist unter Umständen verschenkt.
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