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Mobilfunk Grenzwert-Appell

06.02.200610:15 UhrMedien & Telekommunikation

(openPR) 1. Die Grenzwerte für Mobiltelefone müssen an die biologische Verträglichkeit für alle Menschen angepasst werden. Für Jung und Alt und nicht nur für die Altersgruppe der 20-30 jährigen, die, obwohl nachweisbar vom E-Smog am wenigsten betroffen, in vielen Studien die Probanden stellen.



2. Kritische Studien sind ernst zu nehmen und Konsequenzen aus neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen sind zu ziehen. Studien kosten Mühen und Geld und werden nicht erstellt, um in Schubladen zu verschwinden. Reproduzierbare Effekte sind Grund genug für sofortige Anpassung der offiziellen Grenzwerte an neue Erkenntnisse.

3. In Fragen des Umweltschutzes und des Schadenersatzes soll das Verursacherprinzip gelten. Aufgrund der Verpflichtung der Hersteller zur Sorgfalt und zur Vorsorge unterliegen die hergestellten Geräte der Produkthaftung, auch wenn die Grenzwerte nicht überschritten werden. (z.B. verstößt der DECT-Standard mit seinem permanenten Sendebetrieb auch wenn gar nicht telefoniert wird, schuldhaft gegen diese Herstellerverpflichtung).

4. Der Antennenwirkungsgrad funktechnischer Geräte ist zu optimieren. Der Anteil elektromagnetischer Wellen ist zu maximieren und zu kontrollieren. Verstümmelte, schlecht angepasste Antennen entsprechen nicht der Herstellerverpflichtung.

5. Alle Felder, die Geräte des Mobilfunks abstrahlen, sind zu messen und Grenzwerten zu unterwerfen. Wenn Grenzwerte festgesetzt werden, die nur elektromagnetische Wellen betreffen, obwohl andere ebenfalls abgestrahlte Felder biologisch wirksamer sind, dann verletzen die zuständigen wissenschaftlichen Einrichtungen und Behörden ihre Sorgfaltspflicht.

6. Die biologisch wirksame Störstrahlung, die besonders im Nahbereich einer Antenne auftritt, ist zu minimieren und zu prüfen. Gerade für den bisher unbeachtet gebliebenen Anteil des Antennenrauschens und der Antennenverluste ist die biologische Relevanz zu ermitteln und sind Grenzwerte festzulegen.

7. In einem biologischen Fenster ist kein Betrieb eines technischen Gerätes statthaft verlieren alle Grenzwerte ihre Gültigkeit. Pflanzen und Lebewesen bestehen überwiegend aus Wasser, dessen Maximum der Wellenabsorption bei 2,4 GHz liegt (Mikrowellenherd). Hier befindet sich das Fenster der Zellkommunikation. Daher ist der Betrieb von UMTS und von WLAN ein Angriff auf das Leben.

Weiter unter: http://omega.twoday.net/stories/1520000/


***

Bürgerwelle e.V., Dachverband der Bürger und Initiativen zum Schutz vor Elektrosmog

Sprecher des Vorstands: Siegfried Zwerenz

Zuständig für das Internet: E-Mail
http://www.buergerwelle.de

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