(openPR) Verfassungsklage eingereicht: Verurteilter Demoredner wehrt sich gegen verfassungswidrige Urteile hessischer Gerichte
Nach dem Überfall der Polizei auf den Redner einer Demonstration am 11.1.2003 in Gießen war der Überfallene (der mitsamt dem Lautsprecher von der Polizei gewaltsam abtransportiert wurde) von hessischen Gerichten in allen drei Instanzen verurteilt worden wegen Widerstand und Körperverletzung gegen die angreifenden Polizeibeamten. Staatsanwaltschaften und alle drei Gerichtsinstanzen hatten den Polizeiangriff auf die Demonstration als rechtmäßig eingestuft, um eine Verurteilung zu erreichen. Dabei hatten sie auf teilweise abenteuerliche Art das Versammlungsrecht missachtet oder gar Recht gebeugt. Der Redner vom 11.1.2003 war zu 8 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Dagegen hat er jetzt Verfassungsklage wegen Verstoß gegen das Versammlungsrecht durch den Polizeiangriff eingereicht. Da dieser grundrechtswidrig war, kommt auch eine Verurteilung wegen (zudem bestrittener) Widerstandshandlungen nicht in Frage, denn Widerstand gegen Polizei ist nur strafbar, solange die Polizei rechtmäßig handelt.
„Wenn das Verfassungsgericht in der Sache entscheidet, muss sie die Verurteilung aufheben, denn der Fall ist klar“, beurteilt der Betroffene die Lage, fügt allerdings an: „Die beiden Gießener Gerichte und das Frankfurter Oberlandesgericht standen jedoch eindeutig unter politischer Beeinflussung und Druck aus regionalen Politikkreisen und der hessischen Landesregierung, deren Innenminister Bouffier direkt in den Fall verstrickt war.“







