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Verwaltungskosten für Hartz IV

23.05.200617:03 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Wie die Medien berichten, gibt die Regierung die derzeitigen Kosten für Langzeitarbeitslose von Jan - April mit 9,2 Milliarden Euro an. Wie gleichzeitig berichtet wird, sind damit die Kosten für Hartz IV um 14,2 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen.


Nun hat sich der Sozialticker die offiziellen Zahlen der Langzeitarbeitslosen vom Statistischen Bundesamt genauer angeschaut und erkannt , das die Zahl der Langzeitarbeitslosen für den genannten Zeitraum Jan - April 2006 im Gegensatz zum Jahr 2005 rückläufig sind. Im Durchschnitt waren für den genannten Zeitraum 2006 - 1.769.250 Langzeitarbeitslose gemeldet, wohin gegen 2005 im Durchschnitt 1.917.250 gemeldet waren.

Wenn man diese Zahlen auf einen Langzeitarbeitslosen umrechnet, ergibt sich damit eine durchschnittliche Belastung pro Hilfeempfänger von 1299,98 Euro für 2006 und 1043,16 Euro für 2005.

Was steht einem Langzeitarbeitslosen gemittelt zu:

345,- Euro für Singles - Partnerschaften 311,- Euro Kinder und Jugendliche 276,- Euro unter 14 Jahren 207,- Euro.

Durchschnittlich kann man also von ca. 320,- Euro ausgehen.

Für die Kosten der Unterkunft kann man davon ausgehen, dass jedem Langzeitarbeitslosen ca. 5,- Euro / m² zustehen bei ca. 45 m² = 225,- Euro ( diese Zahlen ergeben sich aus Mittelwerten - zurückgerechnet, wenn alle Bedürftigen auch Kleinstkinder alleine wohnen würden)

Damit ergibt sich ein Gesamtaufkommen von 545,- Euro pro Langzeitarbeitslosen im Monat.( Dieser Wert dürfte aber in Wirklichkeit noch wesentlich geringer ausfallen, da mit wachsender Anzahl der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft der Anteil der KDU erheblich sinkt.)

Nimmt man diesen ermittelten Wert von 545,- Euro / Monat ( und hier ist der Sozialticker großzügig) und stellt diesen den Aufwendungen gegenüber, so ist zu erkennen das der Verwaltungsaufwand trotz sinkender Zahlen von Langzeitarbeitslosen seit 2005 von :

1043,16 Euro - 545,- Euro = 498,16 Euro für 2005
1299,98 Euro - 545,- Euro = 754,98 Euro für 2006
( Dies wird auch durch das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln belegt! )

angewachsen ist. Wenn die Regierung von ausufernden Zahlen spricht, dann sind dies die Zahlen, die sie selber produzieren.

Man möge sich die Zahlen mal auf der Zunge zergehen lassen: Der Verwaltungsaufwand ist derzeit höher als die ausgezahlten Leistungen! ( und wir möchten nochmal betonen, dass die von uns verwendeten Zahlen an Leistungsauszahlungen in Wahrheit wesentlich geringer ausfallen dürften bei Bedarfsgemeinschaften mit 3 und mehr Mitgliedern)

Veränderungen bei Hartz IV kann also nur bedeuten, dass der Verwaltungsaufwand eingeschränkt werden muss. Mangelhafte Software, ständige Verfolgungsbetreuung, schlecht ausgebildete Sachbearbeiter sind nur wenige Beispiele, die diese Verwaltungskosten steigen lassen.

Warum will die Regierung immer bei denen kürzen, wo die Kosten nicht entstehen?

Würde dies die Regierung den Hilfebedürftigen erklären?

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