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Zentrale Anti-Terror-Datei: Ein Fall für Karlsruhe

31.07.200614:49 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Das Bundesinnenministerium habe sich mit den Landes-Innenministerien auf eine „zentrale Anti-Terror-Datei“ geeinigt, wird gemeldet. Dazu erklärt Petra Pau, stellv. Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE und Mitglied im Innenausschuss:

Die geplante Zentral-Datei dürfte zwiefach mit dem Grundgesetz kollidieren. Zum einen hebt sie das Trennungsgebot zwischen Geheimdiensten und Polizei auf. Zum zweiten bündelt sie ungebührlich viele und vielfältige Daten.
Auf die zentrale Anti-Terror-Datei sollen die deutschen Geheimdienste und die verschiedenen Kriminalämter gleichermaßen Zugriff haben. Das ist rechtswidrig.
Die Anti-Terror-Datei soll mit allerlei persönlichen Angaben über Verdächtige und ihr Umfeld gefüttert werden, einschließlich Bank- und Kommunikations-Daten. Das ist grenzenlos.
Die Unionsparteien wollten diese Datei. Die SPD signalisiert Zustimmung. DIE LINKE ist als Bürgerrechtspartei dagegen.
Zur Erinnerung: Nahezu alle bisherigen Anti-Terror-Gesetze wurden vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe moniert oder kassiert. Ich prophezeie: Der geplanten zentralen Anti-Terror-Datei wird es ähnlich ergehen.

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