(openPR) Der European Anti-Discrimination Council – EAC weist darauf hin, daß Trittbrettfahrer ohne jeden fachjuristischen Hintergrund jetzt vermehrt versuchen, Arbeitgebern vorzugaukeln, durch Billigschulungen in Minutenschnelle Rechtssicherheit für ihr Unternehmen nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) zu erreichen.
„Hier wird auch nicht vor offensichtlichen Falschdarstellungen zurückgeschreckt, um schnell und unseriös an Aufträge zu kommen“, so Pressesprecher Graham Alden gestern in London. „Führende Unternehmensberatungen und Zertifizierungsstellen in Deutschland wissen, daß nur die vom EAC zertifizierten Lernprogramme und Qualitätsmanagements, die den Ansprüchen des Total Diversity Concepts™ genügen, anschließend zu Rechtssicherheit führen. Ich hoffe, daß dies viele kleinere und mittelständische Unternehmen rechtzeitig erkennen, denn sonst wird es richtig teuer: Schulungskosten für eine wertlose Veranstaltung, Verfahrenskonsten und derzeit mindestens 30.000 Euro PRO DISKRIMINIERUNG – ich denke, da sollte man vorbeugen, da sollte man jeden Mitarbeiter vernünftig fortbilden“ so Alden.
Weitere Fragen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und zur EAC Zertifizierung beantworten Ihnen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle:
Ständige Vertretung des European Anti-Discrimination Council – EAC
EAC Institut Ltd.
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Diskriminierung und Mobbing
Eine Gesellschaft ist nur dann wahrhaft frei, wenn sie tatsächliche Freiheit für alle sichert.
Viel zu lange wurde Freiheit als Freiheit zur Diskriminierung verstanden und mit dem Schlagwort „Vertragsfreiheit“ bemäntelt. Doch statt Täterschutz muß endlich die Freiheit der Opfer vor Diskriminierung geschützt werden.
Wir wollen unseren Beitrag leisten, um das Übel Diskriminierung aus Deutschland zu verbannen. Dabei nehmen wir uns aller Diskriminierungsformen an und sind nicht auf die Vertretung einzelner Diskriminierungsgruppen beschränkt.
Wir betreuen Diskriminierungen insbesondere wegen:
- vermeintlicher Rasse oder ethnische Herkunft
- Geschlecht
- Religion oder Weltanschauung
- Alter
- Behinderung
- Sexuelle Identität
Zur Diskriminierung gehört auch das sogenannte Mobbing. Steht Mobbing im Zusammenhang beispielsweise mit Geschlecht, Religion, Behinderung, Herkunft oder sexueller Identität, ist es Diskriminierung. Das Opfer hat dann erheblich erweiterte Rechte, beispielsweise wird die Beweislast vor Gericht vereinfacht.
Wir beraten sowohl Arbeitgeber und Unternehmer als auch Arbeitnehmer. Für viele Arbeitgeber ist unklar, welche Pflichten sie treffen, was sie nachweisen und unterlassen müssen um Diskriminierung und Schadensersatz zu vermeiden.
Ständige Vertretung des Europäischen Anti-Diskriminierungsrates in Berlin
Lübecker Strasse 48
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