(openPR) Die vom Normenausschuß „Betreutes Wohnen“ beim DIN Deutsches Institut für Normung e.V., Berlin, verabschiedete und in diesen Tagen veröffentlichte neue DIN-Norm Qualitätsanforderungen an Anbieter der Wohnform Betreutes Wohnen für ältere Menschen“ (DIN 77800) setzt erstmals bundeseinheitliche Standards für diese Wohnform hat auch gravierende Auswirkungen auf die Gestaltung der Verträge im Betreuten Wohnen. Neben Anforderungen an die Betreuungsdienstleistungen, die Information der Bewohner vor Vertragsschluß und die baulichen Eigenschaften einer Betreuten Wohnanlage definiert die Norm nämlich auch Anforderungen an die Vertragsgestaltung, die erhebliche Bedeutung für die Anbieter dieser Dienstleistung haben. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die der stv. Obmann des Normenausschusses und stv. Vorsitzende des Zertifizierungsausschusses „Betreutes Wohnen“ beim DIN Deutsches Institut für Normung e.V., der auf Beratung zu ServiceImmobilien spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Lutz H. Michel, für das DIS Institut für ServiceImmobilien vorgelegt hat. Sie erläutert und analysiert die Anforderungen der Norm an die Dienstleistungen des „Betreuten Wohnens“ insgesamt und auch die Gestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen dem Bewohner und dem Anbieter der Dienstleistung „Betreutes Wohnen“ bzw. von diesem eingeschalteten externen Erbringern von Betreuungsleistungen. Zwar haben DIN – Normen keine abstrakte Verbindlichkeit, jedoch ist die Einhaltung der in der Norm enthaltenen Standards Voraussetzung dafür, dass der Anbieter die Betreute Wohnanlage zertifizieren lassen kann. Die Zertifizierung von solchen Wohnanlagen für ältere Menschen wird von der DIN CERTCO GmbH in Berlin angeboten werden. Mit Hilfe der Zertifizierung werden sich zukünftig Qualitätsprodukte im Markt abheben können. Der Verfasser, der zudem auch Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des DIS Institut für ServiceImmobilien ist, kommt zum Ergebnis, dass es für denjenigen Eigentümer, Assetmanager oder Entwickler von Betreutem Wohnen, bereits jetzt unabdingbar ist, sich auf die Anforderungen der Norm einzustellen und sein Angebot normkonform zu gestalten, um im zukünftigen Wettbewerb ein Qualitätsprodukt anbieten zu können. Dazu gehört auch die normgerechte Gestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen dem Bewohner, dem Anbieter und etwaigen weiteren Dienstleistern.