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Exklusivbericht in CHIP HANDY & MOBIL: GEZ kassiert bei Handys doppelt

05.09.200609:48 UhrMedien & Telekommunikation
Bild: Exklusivbericht in CHIP HANDY & MOBIL: GEZ kassiert bei Handys doppelt

(openPR) München, 4. September 2006. Dass die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ab 2007 jedes internetfähige Gerät vom Kühlschrank bis zum Handy als Fernseher betrachtet, schlägt hohe Wellen. Doch die Fantasie der Rundfunkgebühren-Eintreiber reicht noch weiter: Wer sein privates TV-Handy oder zum Beispiel einen MP3-Player mit integriertem Radio am Arbeitsplatz nutzt, zahlt zwei Mal. Ein Gerät, doppelte Gebühren - diesen absurd anmutenden Sachverhalt bestätigte eine Sprecherin der GEZ dem Magazin CHIP HANDY & MOBIL, einer neuen Publikation der CHIP-Redaktion.



Jeder Handy-Besitzer, der sein bereits privat angemeldetes Mobiltelefon mit an den Arbeitsplatz nimmt, muss dafür noch einmal Gebühren bezahlen. GEZ-Sprecherin Nicole Hurst sagte zu CHIP HANDY & MOBIL: „Nutzt ein Mitarbeiter sein Mobiltelefon mit Rundfunkempfangsteil, so ist dieses Gerät zusätzlich zu den Geräten im Privathaushalt anmelde- und gebührenpflichtig.“ Bislang versuchte die GEZ die Debatte um Gebühren für internetfähige Geräte mit dem Verweis auf die „Zweitgeräte-Freiheit“ zu entschärfen: Wer privat einen Fernseher angemeldet hat, muss PC, Handy oder sonstige Zweit-„Fernseher“ nicht anmelden. Die von CHIP HANDY & MOBIL recherchierte Haltung der GEZ zu Mobilgeräten am Arbeitsplatz relativiert diese Freiheit allerdings, da in diesem Fall ja doch ein zweites Mal bezahlt werden müsste.

Dem Artikel zufolge gibt es nebem zivilem Ungehorsam nur eine Möglichkeit, die GEZ-Forderung zu umgehen: das Handy in der Tasche lassen. GEZ-Sprecherin Hurst: „Wird das Handy ausschließlich an der Person getragen, ist es aufgrund der engen Beziehung zwischen Mobiltelelefon als gebührenfreies Zweitgerät zu betrachten.“ Laut CHIP HANDY & MOBIL ein skurriler Ausweg: „Solange das Handy im Job in der Hosentasche steckt, ist alles gut. Wenn es klingelt, gilt allerdings: erst anmelden, dann dran gehen.“

Der Bericht über die GEZ zeigt exemplarisch eine der Stärken des jüngsten Ablegers aus dem Hause CHIP: gut recherchierte Exklusivgeschichten. CHIP-Chefredakteur Thomas Pyczak, der auch CHIP HANDY & MOBIL redaktionell verantwortet: „Unsere Leser wollen mitreden in der Welt der mobilen Kommunikation. Dazu bedarf es aktueller und hintergründiger Information. Artikel wie die Story über die bizarren Gebührenvorstellungen der GEZ erfüllen diesen Anspruch perfekt.“ Laut Pyczak profitiert das neue Magazin von der anerkannten Kompetenz der CHIP-Redaktion: „CHIP HANDY & MOBIL überzeugt durch umfassende Tests, die Standards setzen: Bei Handys testen wir zum Beispiel nicht nur die Telefon-Eigenschaften, sondern auch Betriebssystem, Display, Schnittstellen sowie Kamerafunktion und MP3-Player.

Außerdem gibt es nur bei uns eine CD mit wertvollem Content und Praxisartikel mit hohem Nutzwert.“

Der komplette Artikel über die GEZ erscheint in CHIP HANDY & MOBIL, das am 4. September in den Handel kommt.

Über CHIP
CHIP, das Magazin für Computer & Communications, bietet kritisch kompetente Informationen über technische Entwicklungen und stellt die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen in Folge der Digitalisierung dar. CHIP erreicht 1,63 Millionen Leser pro Ausgabe und gehört damit zu den Spitzentiteln der IT- und Kommunikationsbranche. Das Computer-magazin ist nicht nur in Deutschland erfolgreich: CHIP ist eine internationale Marke und derzeit in 17 Ländern Europas und Asiens vertreten. In vielen dieser Länder ist CHIP Markt- oder Meinungsführer.

Diese und weitere Presseinformationen von CHIP können Sie unter www.chip.de/vbc abrufen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Judith Berkemeyer
Redaktion CHIP
Tel.: 0 89/7 46 42 – 369
Fax.: 0 89/7 46 42 – 274
e-Mail: E-Mail
www.chip.de

Vogel Burda Communications GmbH, München

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