(openPR) Nur 0,692 % der Beitragssumme statt 6,92 % als Abschluss- und Vertriebskosten müssen Anleger der MLP Balance Invest Rentenversicherung (Tarif IRVAVMG1) in den ersten 10 Jahren nach Abschluss des Vertrags zahlen. So entschied das Amtsgericht Heidelberg in seinem Urteil vom 18. August 2006 (30 C 122/06). „Für den Anleger eine Einsparung von rund 90 % der Kosten, die nun zusätzlich der Altersvorsorge zu Gute kommen können“, meint Anwalt Werner Willeke von der Heidelberger BSZ® Anlegerschutzkanzlei Witt Nittel, Rechtsanwälte.
Auslöser des Streits war eine missverständliche Formulierung in den Vertragsbedingungen. Diese konnten sowohl dahingehend ausgelegt werden, dass der Anleger 10 Jahre lang jährlich Abschluss- und Vertriebskosten in Höhe von 0,692 % der Beitragssumme, also insgesamt 6, 92 % zu bezahlen hat, aber auch dahingehend, dass die Gesamtkosten von 0,692 % der Beteiligungssumme auf 10 Jahre verteilt zu zahlen sind. „Bei einer solchen Mehrdeutigkeit von vorformulierten Vertragsbedingungen“, so Anwalt Willeke, „gilt insbesondere bei Verbraucherverträgen immer die dem Verbraucher günstigere Auslegung.“ Dieser Auffassung schloss sich auch das Amtsgericht Heidelberg an.
Anleger, die zur Altersvorsorge bei MLP Riester-Renten-Verträge geschlossen haben, sollten diese dahingehend prüfen lassen, ob auch bei Ihnen solche ungenauen Vertragsklauseln vereinbart wurden. Ist dies der Fall, können sich leicht ein paar tausend Euro sparen lassen, rät Rechtsanwalt Willeke.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „MLP Riester-Rente“ anschließen.
Die 10 Anwälte von Witt Nittel, Rechtsanwälte in Heidelberg sind seit Jahren erfolgreich in den Bereichen Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Für Anleger von Immobilienanlagen und anderen Anlageformen des grauen Kapitalmarkts wurden zahlreiche richtungweisende Urteile vor Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof erstritten.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
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