(openPR) Lübeck, 11. Dezember 2006. Das Land Schleswig-Holstein und die Universität zu Lübeck fördern die Entwicklung biotechnologischer Therapeutika zur Blutgefäß-Neubildung mit 825.000 Euro. Dies gab Jost de Jager, Staatssekretär im Landesministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr heute gemeinsam mit dem Rektor der Universität zu Lübeck, Prof. Dr. Peter Dominiak, bekannt. Den Zuwendungsbescheid über die Gesamtsumme nahm Dr. Guido Middeler für die Projektpartner entgegen. Gefördert wird ein Vorhaben des Kompetenzzentrums Tissue Engineering der Universität (www.kte-luebeck.de) und der Dr. Middeler et al. GmbH von der DiapharmGruppe (www.diapharmgruppe.de). Gemeinsam mit weiteren Partnern bereiten sie in den kommenden drei Jahren einen neuen Behandlungsansatz gegen diabetische Ulzera für die klinische Erprobung vor. Dieses häufig anzutreffende Krankheitsbild, dem Durchlutungsstörungen der großen und kleinen Blutgefäße zugrunde liegen, die zum sogenannten "offenen Bein" führen, ist mit klassischen Methoden häufig nur schlecht therapierbar.
Der neue Therapieansatz, den Prof. Dr. Hans-Günther Machens am Kompetenzzentrum Tissue Engineering entwickelt hat, besteht darin, die Bildung neuer Kapillaren in den unterversorgten Körperregionen anzuregen: "Das gelingt mit Hilfe einer biotechnologischen Veränderung körpereigener Zellen im Labor, damit die Zellen nach Transplantation in ihr Zielgebiet dort mehr von den körpereigenen Wachstumsfaktoren VEGF165 und bFGF produzieren und so helfen, die neuen Blutgefäße schließlich selbst zu bilden," erläutert Professor Machens. Aufgabe des Projektpartners Dr. Middeler et al. GmbH sei es dabei, das Forschungsvorhaben regulatorisch zu begleiten und beispielsweise mit den zuständigen Behörden abzustimmen, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit nachfolgende klinische Tests genehmigt werden können. "Ziel des von der EU geförderten Angiogenese-Projekts ist es, in möglichst kurzer Zeit verwertbares klinisches Prüfmaterial zu erhalten", sagt Dr. Guido Middeler: "Dafür müssen beispielsweise Untersuchungen zur Toxikologie oder zur klinischen Sicherheit von Anfang an so geplant werden, dass sie den Erwartungen der Behörden entsprechen." Hintergrund ist die GCP-Verordnung (Good Clinical Practice), die seit August 2004 ein behördliches Genehmigungsverfahren für die klinische Prüfung von Arzneimitteln vorschreibt.
"Wir wollen von Anfang an auch diese regulatorischen Aspekte im Blick behalten, um Zeit- und Reibungsverluste zu vermeiden", bekräftigt Professor Machens. Daher übernehme die Dr. Middeler et al. GmbH aus der DiapharmGruppe als Experte für Regulatory Affairs auch die Aufgabe, sämtliche Zulassungsdokumente rechtzeitig bereitzustellen, damit die Erforschung des neuen Therapie-Ansatzes später nicht durch fehlende Unterlagen ausgebremst werde.
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