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Mehrere Strafbefehle in der „Geisterfahrer-Affäre“ der Taxi München e.G. rechtskräftig

10.01.200717:24 UhrLogistik & Transport

(openPR) Hans Meißner wegen Beihilfe zum Sozialversicherungsbetrug vorbestraft

Die Nachricht schlug ein wie eine Bombe als vor eineinhalb Jahren auf der Generalversammlung der Taxi München e.G. Carmen Roithmeier, damaliges Vorstandsmitglied der Genossenschaft, über von ihr festgestellte Unregelmäßigkeiten bei der Gehaltsabrechnungspraxis der Taxi München e.G. berichtete und damit eine Lawine lostrat, die nunmehr ihren juristischen Abschluss fand.



Die heute 47jährige Roithmeier war erst im Jahr davor mit überwältigender Mehrheit in die Vorstandschaft der Taxi München e.G. gewählt worden, angetreten mit dem Ziel, die dort gewachsenen Strukturen zugunsten der Basis der Droschkenunternehmer und Taxifahrer zu reformieren. Doch die Enthüllungen erzeugten zunächst ein unerwartetes Echo: statt sich den Missständen in Münchens Taxizentrale zu stellen, verfügte der Aufsichtsrat auf Antrag des geschäftsführenden Vorstands, Hans Meißner (61), zunächst die Beurlaubung später die Entlassung der unliebsamen Kollegin. Eine beinahe beispiellose Schmutzkampagne als bösartige Verleumderin folgte nicht nur in den hauseigenen Publikationen der Genossenschaft. Frau Roithmeier hat bis heute Hausverbot in der Taxizentrale.

Geholfen hat der Vertuschungsversuch aber letztlich nichts. Wie die Münchener Staatsanwaltschaft ermittelte, waren die Anschuldigungen gegen die Leitung der Genossenschaft mehr als gerechtfertigt. Hans Meißner, seit rund 20 Jahren Chef der Genossenschaft und in seiner weiteren Funktion als Präsident des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes e.V. (BZV) selbst ernannter „oberster deutscher Taxi-Chef“, hatte unter seiner Leitung zumindest zugelassen, dass sich ein Geflecht systematischen Sozialversicherungsbetruges in der Taxizentrale ausbreiten konnte. Das genossenschaftsintern „Geisterfahrer“-System genannte Vorgehen funktionierte dabei so, dass Vollzeitarbeitende Mitarbeiter als geringfügig Beschäftigte angemeldet und das überschießende Gehalt auf weitere Personen auf Minijobbasis verteilt wurde, die tatsächlich nicht für die Genossenschaft arbeiteten. Selbst vor der Meldung von bereits verstorbenen Personen als Minijobber schreckte das Unternehmen nicht zurück. So entgingen den Sozialversicherungsträgern Sozialabgaben in erheblicher, fünfstelliger Höhe.

Laut Oberstaatsanwalt August Stern beantragte die Staatsanwaltschaft nach Abschluss ihrer Ermittlungen in der Sache Strafbefehle gegen Hans Meißner (210 Tagessätze) gegen einen Ex-Vorstand und jetzigen Aufsichtsrat (180 Tagessätze) sowie gegen einen leitenden Mitarbeiter (120 Tagessätze). Wie die Münchener Staatsanwaltschaft inzwischen bestätigte, wurden die erlassenen Strafbefehle im Dezember 2006 rechtskräftig, die Beteiligten gelten somit als vorbestraft. Gegen mehrere Mitarbeiter, die von dem „Geisterfahrer“-System profitierten, sollen nach Angabe der Süddeutschen Zeitung ebenfalls bereits Strafbefehle ergangen sein.

Ob sich insoweit an den zumindest intransparenten Zuständen in der Taxi München e.G. nach der Verurteilung tatsächlich etwas ändert, bleibt indes offen. Der frisch vorbestrafte Genossenschaftschef Meißner, der als Präsident des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes sowie als Landesvorsitzender desselben in Bayern beinah unumschränkte Macht innerhalb des Taxigewerbes besitzt, ließ bereits vermelden, dass sich die meisten Vorwürfe gegen ihn „in Luft aufgelöst“ hätten. Die gegen ihn vorgebrachten Beschuldigungen seien „völlig überzogen“. Angesichts des verhängten Strafmaßes scheint diese Aussage jedenfalls nicht von besonderer Einsicht in das eigene unrechte Handeln zu künden. Auch der neunköpfige Aufsichtsrat der Taxi München e.G. hält sich derzeit bedeckt. Eine mögliche Beurlaubung von Hans Meißner werde derzeit lediglich juristisch überprüft.

Konsequenzen für das Taxigewerbe hat der Glaubwürdigkeitsverlust von Hans Meißner dennoch. Eine größere Anzahl von Taxiunternehmern hat dem deutschen Taxi- und Mietwagenverband die Mitgliedschaft bereits aufgekündigt und sich dem in Berlin ansässigen Taxiverband Deutschland e.V. (TVD) als Interessensvertretung angeschlossen. Vorstandsvorsitzende des Landesverbands Bayern im TVD ist Carmen Roithmeier, die hier eine neue gewerbepolitische Heimat gefunden hat und ihre Arbeit zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für das bayerische und deutsche Taxigewerbe fortsetzen will.

„Der TVD setzt im Gegensatz zum zentralistisch geführten BZP auf vollständige Transparenz der Vorstandsarbeit und auf demokratische Strukturen sowohl innerhalb der Landesverbände, als auch im Dachverband“, sagt Carmen Roithmeier zu ihrer neuen Aufgabe. „Außerhalb eigenwirtschaftlicher Ziele kümmert sich der TVD und insbesondere der von mir vertretende TVD Landesverband Bayern um die Verbesserung der wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für ein funktionierendes Taxigewerbe in Deutschland“, so Roithmeier weiter. Dabei müsse sich das deutsche Taxigewerbe als wichtige Säule im Personennahverkehr etablieren sowie sich in die politischen und tatsächlichen Entscheidungsprozesse einbringen. Damit wolle der TVD Sprachrohr eines Gewerbes sein, das – trotz der Übernahme wichtiger öffentlicher Aufgaben – immer noch zu wenig Gehör bei den Entscheidern aus Politik und Verwaltung erhält.

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie im Internet unter http://www.taxiverband.de sowie unter den genannten Kommunikationsnummern unserer Pressestelle.

TVD Landesverband Bayern
Pressestelle
Dalbergstraße 2
63739 Aschaffenburg
E-Mail

Der TVD hat es sich zum Ziel gesetzt, umfassend für das Personenbeförderungsgewerbe auf Bundes-, Länder- und internationaler Ebene tätig zu sein.

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