(openPR) Über 100 Menschen haben am 24. Mai die Chance genutzt, auf einer Infoveranstaltung der Initiative Fichtebunker in Berlin - Kreuzberg mehr über die geplante Bebauung des Denkmals Fichtebunker und dem zugehörigen Grundstück zu erfahren, auf dem 25 Wohnungen unmittelbar neben einem Sportplatz gebaut werden sollen, dessen Betrieb durch Lärmschutzklagen gefährdet sein wird. Dafür sollen zudem zahlreiche Bäume verschwinden. Eingeladen hatte die Initiative Fichtebunker, die sich seit Monaten für mehr Bürgerbeteiligung in diesem Verfahren einsetzt. Auf dem Podium saßen, professionell moderiert, Vertreter der Investoren, der Bezirkspolitik und von Bürgerinitiativen. Mit dieser Mischung wurde zum ersten Mal ein Stück Bürgerbeteiligung zum Fichtebunker verwirklicht. Zur Einleitung gab es einen bebilderten Rückblick auf mehr als 100 Jahre Geschichte: Gasometer mit Schwedlerscher Kuppel, Mutter-Kind Bunker im 2. Weltkrieg, danach Flüchtlings- Alten- und auch Obdachlosenheim und als Senatslager von Berlin für Senatsreserven. Im ersten Gesprächsblock wurden die Pläne der Investoren befragt und diskutiert. Im zweiten Block ging es um den vom Senat selbst geschaffenen ökonomischen Druck, der zur Privatisierung öffentlicher Gebäude und Flächen führt. Einig waren sich Bezirkspolitiker und Bürger über die Absurdität der Berechnung des Senats, der für ein Gebäude wie das Denkmal Fichtebunker auf der Basis eines Wiederbeschaffungswertes von 40 Millionen den Bezirkshaushalt jährlich mit ca. 1,9 Millionen Euro belasten will. Dem gegenüber steht der reale Verkaufspreis von nur 1,2 Millionen. Strittig blieb, wie in Zukunft mit öffentlichen Denkmälern umgegangen werden soll. Auch wenn die Investoren der Bitte aus dem Publikum nicht folgten, angesichts des Widerspruches aus der Bevölkerung auf die Bebauung zu verzichten, waren doch für alle Beteiligten neue Gesichtspunkte deutlich geworden. Von der Künstlerinnengruppe „Gute Geister“ wurde zum Abschluss mit einigen Bildern auf die Bedeutung einer unversehrten Gesamtheit des Denk- und Mahnmals für einen "Lebendigen Ort des Erinnerns" hingewiesen.