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Neuregelung der Künstlersozialabgabe (KSVG) in Kraft zum 15.06.2007

14.06.200716:33 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Neuregelung der Künstlersozialabgabe (KSVG) in Kraft zum 15.06.2007
Broschüre „Neuregelung der Künstlersozialabgabe“
Broschüre „Neuregelung der Künstlersozialabgabe“

(openPR) Eine böse Falle droht vielen Unternehmern, die als sog. Verwerter regelmäßig künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen Dritter verwerten und daher abgabepflichtig im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes sind. Viele Unternehmer wussten bisher gar nichts von ihrer Beitragspflicht.



5 Jahre Nachzahlung zur Künstlersozialversicherung drohen nun nach der Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) allen, die bisher keine Abgaben geleistet haben. Haben Unternehmen ihre Meldepflicht bewusst nicht erfüllt, ist eine darüber hinaus gehende Nachberechnung möglich. Außerdem kann ein Bußgeld festgesetzt werden. Wer seinen Melde- und Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro belegt werden.

Freiberufliche Künstler und Publizisten sind in Deutschland seit 1983 sozialversicherungspflichtig. Die Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung werden zur Hälfte von den Versicherten und zur Hälfte über einen Bundeszuschuss und eine Künstlersozialabgabe finanziert.

An der Finanzierung der Künstlersozialabgabe sind die Verwerter beteiligt. Unternehmer , die die Dienste eines selbstständigen Künstlers oder Publizisten in Anspruch nehmen, beispielsweise einen Verlag, eine Werbeagentur oder einen Kunsthandel betreiben, Ausstellungen oder andere Veranstaltungen organisieren oder Prospekte herstellen lassen, haben die Künstlersozialabgabe zu entrichten.

Bisher mangelte es lediglich an Prüfern, um gegen Verstöße vorgehen zu können. Dies wird sich jetzt aber durch das “Dritte Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes” ändern. In Zukunft wird die Prüfung automatisch Bestandteil einer jeden Betriebsprüfung sein. Die Beitragüberwachung wird zum Großteil auf die Prüfdienste der Deutschen Rentenversicherung übertragen, die eine flächendeckende Erfassung und Überprüfung sicherstellen kann.

Die Broschüre „Neuregelung der Künstlersozialabgabe“ (www.lexisnexis.de/ksa) informiert Sie aktuell und umfassend über die wichtigsten Neuregelungen der Künstlersozialversicherung:

• Beitragsüberwachung durch die Träger der Rentenversicherung im Rahmen ihrer Beitragsprüfung bei den Arbeitgebern

• Erweiterte Auskunftsrechte und Datennutzungsmöglichkeiten der Rentenversicherungsträger

• Befugnis der Rentenversicherungsträger zur Anforderung von Aufzeichnungen in bestimmter Form

• Schätzung der Umlagehöhe durch die Künstlersozialkasse oder die Rentenversicherungsträger bei nicht rechtzeitiger oder fehlerhafter Entgeltmeldung des Verwerters

• Erhöhung der Geldbußen bei Ordnungswidrigkeiten

• Erweiterung der Prüfmöglichkeiten bei den Versicherten

Anschaulich werden die Höhe und Fälligkeit der Künstlersozialabgabe sowie der Ablauf der neuen Beitragsüberwachung durch die Träger der Rentenversicherung dargestellt. Dazu enthält sie Tipps und Hinweise für die praktische Umsetzung.

Man sollte sich jetzt informieren – statt Nachzahlungen und Bußgelder zu riskieren!

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