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Bund der Freien Waldorfschulen mischt sich in laufende Gerichtsverfahren ein

14.11.200708:55 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) BALINGEN - Der Bund der Freien Waldorfschulen hat für Freitag, den 16.11.07 kurzfristig eine bundesweite Pressekonferenz in Berlin einberufen, bei der er Stellung zu den neuesten Rassismusvorwürfen nehmen will und mischt sich dadurch in laufende Verfahren ein.



Rudolf Steiner, dem Begründer der Waldorfschulen wurde in letzter Zeit selbst von zwei Bundesbehörden der Vorwurf von rassistischen Aussagen in seinen Schriften gemacht.
Erst kürzlich wurden vom Bundesfamilienministerium Rudolf Steiners Bücher „Die Mission einzelner Volksseelen im Zusammenhang mit der germanisch-nordischen Mythologie“ und „Geisteswissenschaftliche Menschenkunde“ bei der Bundesprüfstelle für mediengefährdende Schriften angezeigt. Das Bundesfamilienministerium und die Bundesprüfstelle waren der Auffassung, dass die vorgelegten Schriften Elemente aufweisen, die „aus heutiger Sicht als rassistisch zu bewerten sind“. Der Verlag wurde dazu aufgefordert, eine kritisch kommentierte Neuauflage herauszubringen, bzw. ein Beiblatt in die noch auszuliefernden Büchern beizufügen.

Folgende Verfahren sind noch anhängig:

1. Der Journalist Michael Grandt hat bei der Staatsanwaltschaft Solothurn/Schweiz Strafanzeige gegen den Leiter des Rudolf-Steiner-Archivs in Dornach wegen Volksverhetzung und Rassendiskriminierung gestellt. Michael Grandt sieht in der Stellungnahme des Archiv-Leiters die Herabsetzung der Angehörigen des jüdischen Glaubens, in dem dieser eine antisemitische Äußerung Rudolf Steiners in der heutigen Zeit relativiere.
Michael Grandt bat deshalb die Staatsanwaltschaft im Sinne des Art. 261 Schweiz. Strafgesetzbuch (§130 STGB in Deutschland) wegen Rassendiskriminierung in der Öffentlichkeit (Volksverhetzung in Deutschland) die Ermittlungen aufzunehmen.
Die Staatsanwaltschaft Solothurn hat zwischenzeitlich den Eingang der Strafanzeige bestätigt.

2. Drei Wochen zuvor hatten die Aktion Kinder des Holocaust und Michael Grandt Strafanzeige wegen Volksverhetzung und Rassendiskriminierung gegen den Rudolf-Steiner-Verlag in Dornach/Schweiz gestellt. Das Verfahren läuft noch.

3. Michael Grandt hatte Strafanzeige gegen einen anthroposophischen Verlag in Berlin gestellt, weil dieser das Buch mit den antisemitischen Äußerungen Rudolf Steiners vertreibt. Auch dieses Verfahren läuft noch.

Michael Grandt sieht in der Pressekonferenz des Bundes der Freien Waldorfschulen eine Einmischung in die laufenden Verfahren. Dass die Pressekonferenz ausgerechnet in Berlin stattfindet, wo auch die deutsche Strafanzeige gegen den anthroposophischen Verlag anhängig ist, bestätigt, seiner Meinung nach, diese Auffassung.

Zudem würde die Anthroposophische Gesellschaft zum Beweis des Anti-Rassismus bei Rudolf Steiner immer wieder das Gutachten einer niederländischen Kommission heranziehen, die jedoch von der Anthroposophischen Gesellschaft selbst beauftragt wurde und deshalb wohl nicht als objektiv gelten könne.

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