(openPR) Die Homöopathie gilt zwar als Kassenleistung, Abrechnen kann der Vertragsarzt seine Gesprächsleistungen jedoch mit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht. Damit die Patienten die Rechnungen nicht aus eigener Tasche zahlen müssen, hat der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) in einer Sonderausgabe der Publikumszeitschrift Homöopathie die Möglichkeiten der Kostenerstattung zusammengestellt.
Private Zusatzversicherungen, die die Kosten der ärztlichen Homöopathie übernehmen, werden vorgestellt, aber der Schwerpunkt dieser Ausgabe liegt bei den Verträgen zur Integrierten Versorgung (IV-Verträge) Homöopathie. Schon jede zweite Krankenkasse hat einen solchen Vertrag mit der Managementgesellschaft des DZVhÄ abgeschlossen und kann so die ärztlichen Gesprächsleistungen übernehmen.
Wie Versicherte sich in den Vertrag einschreiben können, wie sie die Krankenkasse wechseln und eine IV-Kasse finden, dies und vieles mehr, ist leichtverständlich und übersichtlich auf vier Seiten zusammengefasst. Die Sonderausgabe liegt ab Mitte Januar in homöopathischen Vertragsarztpraxen aus, kann aber auch kostenlos beim DZVhÄ angefordert werden.