(openPR) Die Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V. teilt mit, dass bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig die Reihe der furchtmachenden Absonderlichkeiten keine Ende nimmt.
Dort wird jemand wegen des angeblichen Verbreitens pornografischer Schriften, eine Straftat, die mit einer Höchststrafe von einem Jahr bestraft wird, vor dem (Jugend-)Schöffengericht angeklagt, obwohl die Anklage vor dem Schöffengericht schlicht unzulässig ist, wenn keine Freiheitsstrafe von zumindest zwei Jahren zu erwarten ist. Hier ist eine solche nicht nur nicht zu erwarten, sie ist schlicht ausgeschlossen.
Ob sich der Sachbearbeiter, immerhin ein Oberstaatsanwalt, dabei lapidar auf Rechtsunkenntnis berufen kann, wird sich zeigen müssen.
Die Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht wird weiter berichten.



